Am vergangenen Samstag ist der 61. DAT in Aachen zu Ende gegangen. Dort sind auch straf(verfahrens)rechtliche Fragen, die auch in Blogs bereits eine Rolle gespielt haben, diskutiert worden. Wie die Rechtsanwälte dazu stehen, lässt sich den Pressemitteilungen des DAV entnehmen. Im Einzelnen:
- Zur geplanten Änderung des § 160a StPO heißt es: Anwälte fordern Stärkung des Anwaltsgeheimnisses; vgl. dazu auch hier, hier und hier.
- Die „Anwälte begrüßen Maßnahmen gegen überlange Gerichtsverfahren„, vgl dazu auch hier und hier.
- Die „Reform der Sicherungsverwahrung überfällig„, vgl. dazu auch hier.
- Gefordert wird (zu Recht): „Keine Erscheinens- und Aussagepflicht für Zeugen bei der Polizei„, vgl. dazu auch hier, und hier.
Mal sehen, was aus den Vorhaben wird und wann und wie sie Gesetze werden.
Und eine Reform des RVG wollen wir auch. Weltfrieden. Schokoladeneis für alle.
🙂
schon wieder eine Reform des Gebührenrechts? Wird es wohl kaum geben :-).
Ich hätte lieber Straciatella-Eis.
ist auch himbeere im angebot?
vielleicht sollte ich auch noch einen Eisladen aufmachen 🙂
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