Der Papst hat also heute das „Rücktrittsgesuch“ von Bischof Mixa Augsburg angenommen, vgl. dazu hier und aber auch hier. Man darf gespannt sein, wie es weitergeht und was sich von den (neuen) Vorwürfen bewahrheitet. Jedenfalls bleibt die „Geschichte“ sicherlich in den Nachrichten. Die neuen Vorwürfe dürften wohl auch noch nicht verjährt sein.
Nachtrag: Inzwischen, na ja schon vor diesem Beitrag, wird hier die Frage der Fluchtgefahr bzw. die Möglichkeit eines Haftbefehls diskutiert. Darüber wird man sicherlich ggf. nachdenken können, aber doch wohl erst dann, wenn man weiß, was eigentlich genau vorgeworfen wird. Im Moment befindet sich das Verfahren wegen der neuen Vorwürfe noch im Stadium der Vorermittlungen, also in der Phase der Entscheidungsfindung. Da gibt es (noch) keinen Haftbefehl, weil der für dessen Erlass erforderliche dringende Tatverdacht nicht bejaht werden kann. Fraglich ist ja schon der bloße Anfangverdacht. Man darf wirklich gespannt sein, wie es weitergeht.
Die Kirche ist ein überaus stabiles System mit einem verzweigten Netzwerk zu hochrangigen Machtinhabern weltlicher und kirchlicher Politik.
Wenn die momentane Umbruchstimmung wirklich zur Erneuerung dienlich sein soll, müssen die wahren Machtinhaber – die Gesamtheit der Christen und Kirchenkritiker – gemeinsam agieren.
naja, bei einem priesterseminaristen – und um einen solchen soll es sich ja handeln – kommt eigentlich nur § 174 stgb in betracht. und bei dem zu erwartenden strafmaß müsste man einen etwaigen haftbefehl aber doch ziemlich mühevoll konstruieren.
die flucht aus der öffentlichkeit in eine schweizer privatklinik für gestresste manager dürfte sich wohl auch nur schwerlich unter § 112 abs. 2 nr. 1 stpo subsumieren lassen.
fluchtgefahr? bei dem strafmaß kaum.
wiederholungsgefahr nach § 112 Abs 1 s. 1, nr. 1? bischof ist er ja nicht mehr …