Wenn ein Angeklagter/Betroffener in einer Rechtsmittelentscheidung liest: „Weitere gleichartige Eingaben des Verurteilten in dieser Sache wird der Senat nicht mehr bescheiden“ oder ähnliche Formulierungen auftauchen, dann weiß´er bzw. sollte er wissen: Dem Senat reicht es. Er wird weitere Eingaben, die nihcts Neues mehr bringen, nicht mehr bescheiden. So auch mal nachzulesen im BGH, Beschl. v. 08.07.2013 – 1 StR 557/12. Irgendwann ist eben Schluss.