Über LTO bin ich auf eine Nachricht „Falsche Polizei überschreitet Kompetenzen“ zu einem Beschluss des AG Frankfurt v. 22.10.2012 gestoßen (990 Ds 3460 Js 255834/09). Dieses hat ein Verfahren gegen drei Angeklagte/Beschuldigte offenbar nach § 153a StPO eingestellt. Die drei Männer waren als „ehrenamtliche Helfer der Polizei“ – was immer das ist – tätig. In der Meldung heißt es:
„Die Männer hatten bei der Kontrolle einer Gruppe Jugendlicher am Frankfurter Bahnhof ihre Kompetenzen überschritten. Sie hatten beobachtet, wie die Jugendlichen auf die Gleise liefen. Bei der Kontrolle beließen sie es aber nicht beim Feststellen der Personalien. Die Jugendlichen mussten auch die Hände heben und wurden abgetastet.
Das Amtsgericht setzte am Montag eine Geldauflage für die geständigen Männer von 400, 600 und 700 Euro an. Das Vorgehen der Männer sei rechtswidrig gewesen. Sie hätten vielmehr die „richtige“ Polizei alarmieren müssen. Mit der Zahlung des Geldes werde das wegen Amtsanmaßung und Nötigung geführte Strafverfahren eingestellt ..“
Um das beurteilen zu können, bräuchte man natürlich ein wenig mehr Sachverhalt. Schade, dass es den nicht gibt
In Berlin gab es mal die freiwillige Polizeireserve, die hatte mit ähnlichen Schwierigkeiten zu kämpfen und war auch eher von zwielichtigeren Geselllen unterwandert, zumindest zum Schluss.
In einigen Ländern (Hessen, Bayern, usw.) existiert sie noch. Sie ist schlicht als eine Notlösung für die Abbaubemühungen des Staates gewesen. Die Ehrenamtlichen werden praktisch zur „Polizeianrufer“ ausgebildet und dürfen nichts (mal von § 127 I StPO abgesehen).
Sicherlich ein recht sinnloses Institut im Gefahrenabwehrsystem der Bundesländer… Weitere Information: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiwilliger_Polizeidienst