Der Bundesverkehrsminister hat heute die „Eckpunkte“ der geplanten Reform des Punktesystems vorgestellt. Ob es nun eine „Revolution“ ist, wie heute Morgen in der örtlichen Presse hier tituliert war, mag dahingestellt bleiben. Aber es sind doch erhebliche Änderungen, die da auf uns zukommen. Im Überblick:
- In Zukunft soll nur noch zwischen schweren Verkehrsverstößen und besonders schweren Verkehrsverstößen unterschieden werden.
- Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Fahrverbot verbunden sind, werden demnächst einheitlich behandelt und mit 2 Punkten bewertet.
- Für alle anderen wird ein Punkt eingetragen.
- Die Überliegefrist wird es nicht mehr geben. Die Eintragungen im VZR „verjähren“ in Zukunft unabhängig voneinander
- Bei 4 Punkten erfolgt eine Ermahnung, bei 6 Punkten eine Verwarnung und bei 8 Punkten die Entziehung der Fahrerlaubnis
Weitere Einzelheiten hier auf der Homepage des Bundesverkehrsministeriums.
„Alteintragungen werden in das neue System überführt.“
Wie die das rechtlich sauber hinbekommen wollen, bleibt wohl gespannt abzuwarten.
Sie wollen doch auch nicht arbeitslos werden? Oder?
Natürlich nicht. Aber mit einem gut gefüllten (Punkte)Konto stellt sich die Frage schonmal. 😉