Das Blog „Internet-Law“ berichtet heute unter Hinweis auf die Tagespresse über den Beschluss des AG Reutlingen, mit dem ein Facebook-Account beschlagnahme worden ist (vgl. hier). Interessante Frage hatte ich gerade beim Lesen des Posting gedacht, die man auch gut in die kommende 6. Auflage des „Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren einbauen kann, und sicherlich auch eine Frage, die in der Zukunft an Bedeutung zunehmen wird. Die besorgst du dir war daraus die Schlußfolgerung. Als ich gerade den Kollegen beim AG um Übersendung der Entscheidung bitten wollte, kam sie schon unaufgefordert herein – herzlichen Dank. Ich stelle sie dann mal sofort online. Denn es ist doch immer besser zu wissen, worüber man ggf. diskutiert. Also hier dann der Volltext.
Nachtrag: Den Beitrag des Kollegen Vetter hatte ich zunächst übersehen. Sorry.
Da wird es in der Tat spannend sein, ob das AG die Daten tatsächlich bekommt. Falls ja wird das wohl sehr schnell Schule machen.
Naja es soll um Daten gehen die wohl 2 Jahre zurückliegen. Ich bezweifele, dass FB diese Daten noch hat, geschweige freiwillig rausrückt!
Aaah Volltext macht schlauer: Zeitraum: 01. Januar 2010 bis zum 30. Oktober 2011! Mal schauen was FB damit macht