Die „Westfälischen Nachrichten“ berichten heute hier von einer interessanten Wende/Entwicklung im sog. Münsteraner Lustreisenprozess.
In dem Verfahren wirft die Staatsanwaltschaft dem Geschäftsführer der Wohn- und Stadtbau Münster vor, Reisen organisiert und durchgeführt zu haben, bei denen nicht der Informations-, sondern der Freizeitcharakter im Vordergrund gestanden habe, was als Untreue gewertet wird. Die Sache befindet sich nach Verurteilung durch das AG inzwischen in der Berufung. Dort hat der Vorsitzende gestern eine Einschätzung der Kammer mitgeteilt, „dass es sich bei den umstrittenen Aufsichtsratsreisen um „Fahrten zu Informations- und Fortbildungszwecken“ gehandelt habe, die strafrechtlich „nicht zu beanstanden“ seien.“ Weiter: „Ob dies auch für sämtliche Einzelpunkte des Fahrtenprogramms gelte, sei noch nicht beraten worden„.
Nun ja, ich frage mich allerdings, ob das geht. Fahrten zu Informations- und Bildungszweck“, nur teilweise. Also morgens ok; und nachmittags Untreue?
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