Es heißt in einer Mitteilung des BT vom 07.07.2011, die auch bei Heymanns Strafrecht über die Ticker gelaufen ist:
„Bundestag verschärft Strafen bei Gewalt gegen Einsatzkräfte
Das im Strafgesetz geregelte Strafmaß bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wird von zwei auf drei Jahre angehoben. Der Bundestag folgte 07.07.2011 mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen die Stimmen von Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der SPD-Fraktion einer Empfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 17/6505) zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuchs (BT-Drs. 17/4143).
Die Bundesregierung hatte ihren Gesetzentwurf damit begründet, dass Polizisten immer wieder Opfer von Gewalt würden. In den letzten Jahren habe es bei diesen Delikten eine Steigerung von mehr als 30 Prozent gegeben. Abgelehnt wurde ein Gesetzentwurf des Bundesrates (BT-Drs. 17/2165), der ähnliche Ziele verfolgte.
Folgende Dokumente finden Sie im Internetangebot des Deutschen Bundestages:
Den Gesetzentwurf des Bundesrates: BT-Drs. 17/2165 (PDF)
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung: BT-Drs. 17/4143 (PDF)
Die Beschlussempfehlung samt Bericht des Rechtsausschusses: BT-Drs. 17/6505 (PDF)Weitere Beiträge zum Gesetzgebungsverfahren:
Verstehe ich nicht wirklich – wenn man es wirklich auf die schärfere Bestrafung von Gewalt abgesehen hätte, hätte man doch wohl zugleich den Strafrahmen für die einfache Körperverletzung anheben müssen. Was soll Gewalt begrifflich anders sein, als vorsätzliche Körperverletzung? Aber scheinbar wollte man einmal mehr lediglich ein Zeichen für eine bestimmte Gruppe von Personen setzen. Das mag in diesem Fall ja aller Ehren wert sein – nur stellt sich die Frage, ob eine solche Zeichensetzung ohne besondere Auswirkung wirklich einem legitimen Gesetzeszweck darstellt.
interessant, wie höhere strafen automatisch mit „besserem schutz“ gleichgesetzt werden. glauben die damen und herren bundestagsabgeordneten tatsächlich noch immer an die negative spezial- und generalprävention bei gewaltdelikten?