so heißt ein Beitrag des Bundesgeschäftsführers des DRB in der DRiZ 2011, 157, auf den ich über Jurion Recht gestoßen bin. Der Beitrag passt ganz gut zu meinem gestrigen Posting zu den Nullrunden bei den Rechtsanwälten. In der Meldung von JurionRecht zu dem Beitrag heißt es:
„Gegenstand des Beitrags ist eine Untersuchung des baden-württembergischen Landesfinanzministeriums zur Altersversorgung von Beamten, dessen Aussagen nach Ansicht des Autors auch auf die Altersversorgung von Richtern und Staatsanwälten übertragbar seien. Zunächst wird dargelegt, wie bei der Untersuchung die Vergleichbarkeit von Beamtenpensionen und Renten hergestellt wurde. So sei bei Angestellten nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch die betriebliche Altersversorgung zu berücksichtigen. Auch die Bildung der Vergleichsgruppen kommt zur Sprache. Anhand von vier Beispielsfällen wird aufgezeigt, dass in der Mehrzahl der Fälle die Alterssicherung der Rentner höher sei als die der vergleichbaren Pensionäre. So beziehe z.B. ein verbeamteter Bauingenieur (FH) als Pensionär eine Nettorente von 2.440,25 €. Ein vergleichbarer Kollege, der in der Wirtschaft tätig war, erhalte dagegen eine Nettorente von insgesamt 2.422,76 €. Vor diesem Hintergrund hält Schilling die in den Medien geäußerte Auffassung, Beamte seien überversorgt, für unzutreffend.“
Ok. Kann man so sehen, muss man aber nicht. Wen die Untersuchung aus Baden-Württemberg interessiert, der findet sie als LT-Drucksache 14/7405 im Angebot des dortigen Landtags.
Ja, nur was ist mit den Arbeitnehmern, die nicht in den Genuss einer betrieblichen Altersvorsorge kommen?
Wo ist jetzt das Problem?
Wer Richter werden möchte, kann dies werden.
Wer Rechtsanwalt werden möchte, kann dies ebenfalls werden.
Wer beides nacheinander werden kann, braucht sich über seine Altersversorgung keine Gedanken zu machen.
Man fragt sich schon, warum immer dieser Neid geschürt wird.