Und dann die Frage, die nicht mir gestellt worden ist, sondern die mal wieder aus der FB-Gruppe „Verteidiger“ stammt und dort diskutiert worden sind:
„Liebe Kollegen,
eine einfache Gebührenfrage zum Thema Mandatsanbahnung. Es wird der Auftrag erteilt eine Besuchserlaubsnis zu beantragen und den Beschuldigten im Anschluss zu besuchen. Erlaubnis wird erteilt und Besuch mit der JVA vereinbart. Dann wird aber alles abgeblasen.
Welche Gebühren kann der Anwalt in Rechnung stellen? Danke im Voraus…..“