Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Ist die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV RVG angefallen?

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Ich hatte am Freitag gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Ist die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV RVG angefallen?

Meine Antwort darauf:

„Nach dem Wortlaut der Nr. 5115 VV RVG nicht.

Siehe aber Burhoff/Volpert, RVG, Teil A 2566 und Burhoff RVGreport 2016, 362.“

Den aus RVGreport zitierten Aufsatz gibt es hier: Anwaltsvergütung für die Verteidigung im bußgeldrechtlichen Verwarnungsverfahren nach §§ 56 ff. OWiG und <<Werbemodus an>> den zitierten RVG-Kommentar kann man hier bestellen. <<Werbemodus aus>>

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