Am Freitag hatte ich die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Übernimmt die Staatskasse die Reisekosten nach Südfrankreich?, zur Diskussion gestellt.
Hier dann meine Antwort:
Ich verweise auf: „Ich will nach Las Vegas“ — BGH sagt: Aber nicht auf Staatskosten“ und auch auf BGH, Beschl. v. 20.04.2022 – 6 StR 23/22
Und: Ich würde einen Antrag nach § 46 Abs. 2 RVG stellen und in dem begründen, warum das persönliche Gespräch mit dem Mandanten erforderlich ist und technische Hilfsmittel nicht reichen. Die darauf ergehende positive Entscheidung ist dann für die Kostenfestsetzung bindend, die negative nicht, so dass Sie in dem Fall immer noch entscheiden können, ob Sie vielleicht doch fahren und das Risiko, auf den Kosten sitzen zu bleiben, eingehen.
Falls eine Entscheidung ergeht, hätte ich die gerne.“
Und dann heute auch mal wieder <<Werbemodus an>>, weil ich nämlich auf Burhoff7Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl. 2021, verweise, den man hier bestellen kann. <<Werbemodus aus>>.