Und dann noch die RVG-Frage, mal wieder aus der FB-Gruppe „Strafverteidiger“:
„Reisekosten Pflichtverteidiger.
Leider hab ich hierzu nichts gefunden.
Ich vertrete einen Mandanten mit Sitz in Südfrankreich als Pflichtverteidiger. Zur Vorbereitung auf die Hauptverhandlung ist ein persönliches Gespräch mit Mandanten notwendig. Er verfügt nicht über die Mittel vorbei zu kommen. Jemand von Euch in einer ähnlichen Situation schon mal vom Gericht Reisekosten ins Ausland übernommen bekommen? Wenn ja, mit welchen Argumenten?“
In Zeiten von Teams und Zoom dürfte das mit einem Ausflug nach Südfrankreich vermutlich etwas schwer zu begründen sein, wenn der Mdt auf freiem Fuß ist?