Und heute – ich bin noch immer unterwegs – ein weiterer „Rückschauwochenspiegel“, und zwar auf den aus der 47. KW. für das Jahr 2018 – ja, so lange liegt einiges schon zurück 🙂 . Der Wochenspiegel lautete:
Und er hatte folgenden Inhalt:
- Eine Ansammlung von Peinlichkeiten I, oder: Landgericht Koblenz scheitert an sich selbst, und Eine Ansammlung von Peinlichkeiten II, oder: Landgericht Koblenz und übel heruntergespielte Verfassungsverstöße – zwei Beiträge zum erneuten Scheitern des Verfahrens „Aktionsbüro Mittelrhein“ am LG Koblenz,
- Wenn die Justiz auch einfach mal keine Ahnung hat,
- Ich bin doch keine Maschine!
- Das Drumherum,
- Die unberechtigt vergebene TÜV-Plakette – und die Falschbeurkundung im Amt,
- Erst zuwarten und dann die Keule rausholen? Geht nicht!,
- Pornographische Schriften – und der Kindesmissbrauch,
- Wer Polizist/Polizistin werden möchte, verzichte auf’s Tattoo?
- und dann noch einmal: OLG Bamberg: Beweisverwertungsverbot auch bei unterlassener Betroffenenbelehrung im Bußgeldverfahren
- und aus meinem Blog: Amtsrichter und Pflichtverteidigerin 6 Monate untätig ==> Entschädigung nach dem StrEG, oder: Unfassbar.