Und heute dann wieder ein „normaler“ Wochenspiegel, nachdem es in der vergangenen Woche „nur“ einen Rückblick gegeben hatte. Ich berichte dann aus dieser warmen Woche über:
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EuGH: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO ist ein Jedermann-Recht
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OVG Berlin-Brandenburg: Keine Auskunftsansprüchen der Presse in der „Cum-Ex-Affäre“
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AG Heinsberg zu falschen Preisen, Reinigung, Probefahrt und und und
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und dann aus meinem Blog: StGB III: Der Besitz kinderpornografischer Inhalte, oder: Auffinden allein im Browser-Cache kein Besitzwille