Wochenspiegel für die 25. KW., das war MeeToo, EuGH, EC-Karte, DSGVO im Verein und Kipo

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Und heute dann wieder ein „normaler“ Wochenspiegel, nachdem es in der vergangenen Woche „nur“ einen Rückblick gegeben hatte. Ich berichte dann aus dieser warmen Woche über:

  1. EuGH: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO ist ein Jedermann-Recht

  2. #MeToo und Hinweisgeber­schutz: Was gilt?

  3. OLG Karlsruhe: Facebook ist unabhängig von den Nutzungsbedingungen kraft Gesetzes verpflichtet und berechtigt strafbare Inhalte zu löschen

  4. OVG Berlin-Brandenburg: Keine Auskunftsansprüchen der Presse in der „Cum-Ex-Affäre“

  5. Polizei: KI-Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen

  6. AG München: Bankkunde darf EC-Karte und ausreichend verschlüsselte Geheimzahl zusammen in der Geldbörse aufbewahren – Erstattungsanspruch gegen Bank bei EC-Kartenmissbrauch nach Diebstahl

  7. OLG Hamm: DSGVO steht Auskunftsrecht eines Vereinsmitglieds auf Mitgliederliste mit E-Mail-Adressen nicht entgegen

  8. AG Heinsberg zu falschen Preisen, Reinigung, Probefahrt und und und

  9. Grenzen der Einsichtnahme in E-Mail- und WhatsApp-Verläufe

  10. und dann aus meinem Blog: StGB III: Der Besitz kinderpornografischer Inhalte, oder: Auffinden allein im Browser-Cache kein Besitzwille

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