Und hier dann – nach einer „heißen“ Woche – an einem hoffentlich nicht mehr ganz so „heißen“ Sonntag der Wochenspiegel mit Hinweisen auf folgende Beiträge aus anderen Blogs:
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Homeoffice: Haben Arbeitnehmer Anspruch darauf, von zuhause aus zu arbeiten?
- VG Münster: Vollstreckungsmaßnahmen zur Beitreibung rückständiger Rundfunkbeiträge in Form von Vermögensauskunft bzw. Haft zur Erzwingung der Vermögensauskunft rechtmäßig,
- Ab 1. Juli Pflicht: Kündigungsschaltfläche für Verbraucher
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VG Osnabrück: Pressemitteilung der StA Osnabrück verletzt Rechte des Bundesministeriums der Justiz ,
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BGH: „Wittenberger Sau“ ist keine Persönlichkeitsverletzung und muss nicht entfernt werden ,
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Der Kunstmarkt: Wie versteigere ich mein Bild bei einer Auktion?
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Datenschutz bei Satellitendaten: Greift die DSGVO im Weltall?
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Weitgehende Löschungspflichten bei Falschzitaten auf Facebook,
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BGH: MyRight-Sammelklagen in Dieselskandal rechtlich zulässig ,
- und aus meinem Blog – was selten ist – ein gebührenrechtlicher Beitrag, nämlich: Bestellung des Verteidigers nur für einen Termin, oder: Es gibt alle Gebühren, was denn sonst?