Am Ostersonntag 2022 wünsche ich erst mal ein frohes Osterfest und ein paar erholsame und ruhige Tage, so weit die Tage derzeit „erholsam und ruhig“ sein können. Man mag es angesichts der Nachrichten, die uns erreichen, kaum schreiben. Ukraine und immer auch noch die Pandemie. Es handelt sich dann übrigens um das dritte Osterfest in „Pandemiezeiten“ – und es wird m.E. auch nicht das letzte sein. Wir können – finde ich – allerdings eine Menge dazu beitragen, dass es – wenn schon nicht edngütlig besser – dann aber wenigstens nicht schlimmer wird. Also: Masken auf, wo man sich nahe kommt.
Genießen wir also das, was wir (noch) haben und jammern nicht darüber, was wir nicht (mehr) haben. Ich meine, es geht uns (noch) gut. Zum Jammern besteht kein Grund.
Das voraus geschickt und jetzt geht es zu den Hinweisen auf Beiträge anderer Blogs in der ablaufenden Woche. Also: Wochenspiegel. Und ich weise auf folgende Beiträge aus der 15. KW./2022 hin:
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Vetorecht des Justizministers gegen Gesetzesentwürfe der Bundesregierung?
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Kurzarbeit als Rettungsanker: Arbeitgeber zwischen Corona- und Gas-Krise,
- EuGH-Generalanwalt zu Löschanträgen: Google muss prüfen, ob Inhalte unrichtig sind
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Das Osterpaket – Teil 3: Neuregelungen für die Grund- und Ersatzversorgung,
- und aus meinem Blog: Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Einstellung?, oder: “Mein Mandant wird derzeit schweigen…”