Am Ende dieser denkwürdigen Woche, an dem fast nichts mehr so ist, wie es am Beginn war, dann trotzdem einen Wochenspiegel, schon auch als Zeichen, dass es ja irgendwie weiter geht. Gute Aussichten sind das allerdings nicht.
Hinzuweisen ist auf:
-
50 Tage aktive Nutzungspflicht – Update Version 3.10 kommt am 24.2.2022 – Kartentausch
- LG Frankfurt: Stromanbieter darf keine höheren Preise für Neukunden bei Grundversorgung oder Ersatzversorgung verlangen – wettbewerbswidriger Verstoß gegen §§ 36 Abs. 1 S. 1, 38 Abs. 1 EnWG
-
BMF legt Gesetzesentwurf zur Neufassung steuerlicher Zinsen vor
-
E-Mail-Versand ist noch kein Beweis für tatsächlichen Zugang,
-
VG Düsseldorf: Eheschließung per Online-Videokonferenz unwirksam
-
OLG Celle zur Einsichtnahme in Lebensakten, Bedienungsanleitungen und ähnliches
-
Raus aus dem Hamsterrad: 10 Tipps für gestresste Jurist:innen
-
VG Wiesbaden: EuGH-Vorlage: Beweisverwertungsverbot aufgrund von DSGVO-Verstoß?
- und aus meinem Blog war es dann der Gebührenbeitrag: Pauschgebühr von rund 1,9 Mio EUR beantragt, oder: Welche Tätigkeiten sind zu berücksichtigen?