Zum Ende einer Woche, die uns hier in Leer „schöne“ Inzidenzen von unter 20 – heute sind es gerade mal 15 – gebracht hat – hoffentlich bleibt es so, dann hier der Wochenspiegel mit folgenden Beiträgen:
- BGH: Grammatisch männliche Personenbezeichnung umfasst jedes natürliche Geschlecht / Gendersprache
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AG Schweinfurt: Bei Geschwindigkeitsverstoß ist die verkehrsrechtliche Anordnung vorzulegen,
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Gesichtserkennungssoftware PimEyes & Clearview unter Beschuss,
- Datenschutz: Muss Arbeitgeber alle E-Mails herausgeben?
- Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz erneut mit „Blitzerverfahren“ befasst,
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Grunderwerbsteuerreform: Handlungsbedarf vor Inkrafttreten am 1. Juli 2021?,
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Ablehnungen von Videoverhandlungen: Eine Analyse von 3.000 „Dieselverfahren“,
- OLG Frankfurt: Behauptung „Riesiger Shitstorm geerntet“ ist überprüfbare Tatsachenbehauptung – wenige negative Stellungnahmen reichen nicht ,
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und dann aus meinem Blog: StPO I: Wenn der Verteidiger der Sohn des Richters ist, oder: Besorgnis der Befangenheit
Was fällt auf? Nun, kein Corona – seit längerem mal wieder -, das lässt hoffen. Aber leider auch kein Strafrecht.