Und auch im Lockdown ein Wochenspiegel – vielleicht ein wenig Lesestoff. In dem weise ich heute hin auf folgende Beiträge aus anderen Blogs:
- LG Düsseldorf: Wettbewerbsverstoß – Apotheke darf bei Abgabe von FFP2-Masken nach Corona-SchutzmV nicht auf Eigenanteil des Kunden von 2 EURO verzichten,
- Corona-Sonderurlaubstage („Kinderkrankengeld“) für den Schul- und KiTa-Lockdown,
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Muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern FFP2-Masken bezahlen?
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BGH: Pflicht zur Vernehmung von Zeugen auch beim Indizienbeweis?,
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OVG Hamburg: Fahrtenbuchauflage ist öffentliches Interesse iSd. DSGVO ,
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Hohes Alter eines Zeugen als drohender Beweismittelverlust?,
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OVG Münster: Presse hat keinen Auskunftsanspruch zur Vermögensanlage des Erzbistums Köln ,
- könnte ja auch für Rechtsanwälte interessant werden: BMJV: Entwurf Gesetz zur Änderung des Musters für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen,
- und dann noch aus meinem Blog: Pflichti I: “Offenkundiger Mangel” der Verteidigung, oder: Ein neuer Pflichtverteidiger muss es “ausbügeln”