Am Ende der 50 KW., die uns heute sicherlich den zweiten „harten Lockdown“ bringen wird – es ist wohl nur noch die Frage, ab wann – blicke ich zurück auf die ablaufende Woche. Auch die hat morgens immer zunächst den Blick auf die Zahlen gebracht, alles andere war nicht so wichtig. Und so wird es wohl noch eine ganze Weile gehen. Hoffentlich aber nicht mehr so lange. Und, wenn. Auch da muss man durch.
Ich berichte hier dann heute über folgende Themen:
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VG Köln: Videoüberwachung muss während Corona-Lockdowns nicht eingestellt werden
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Ja ist denn heut‘ schon Weihnachten? Anwaltspostfach beA macht Wünsche wahr
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BGH verhandelt am Montag : Wann verjähren die Schadensersatzansprüche im VW-Abgasskandal?
- BVerfG: Erweiterte Datennutzung durch Data-Mining nach dem Antiterrordateigesetz verstößt gegen Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ,
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Sächsische Datenschutzbeauftragte: Staatskanzlei wegen unzulässiger Videoüberwachung verwarnt ,
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BGH: Umfang der Auskunftspflicht von YouTube über Nutzerdaten ,
- und aus meinem Blog: Zustellung II: Tatsächliche Zustellung per WhatsApp, oder: Mütterliche Fürsorge