Am Ende der 25. KW/2020 dann auch heute einen Wochenspiegel über Beiträge aus anderen Blogs. Und da sind dann:
- BVerfG: Verfassungsrechtliche Vorgaben – Strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung und Meinungsfreiheit,
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AG Rastatt: Fahrzeugführer darf sich nicht auf Tempomat verlassen,
- BGH: Verstoß gegen Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG wenn Gericht mit Überraschungsentscheidung von in Prozess eingebrachter BGH-Rechtsprechung abweicht,
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OLG Köln: Online-Verunglimpfung von Frauen ist strafbare Volksverhetzung ,
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AG Mannheim: Verweisung des Haftpflichtversicherers auf entfernte Werkstatt und Klimaschutz,
- und aus meinem Blog dann mal ein OWi-Beitrag: OWi II: Erkundigungspflicht des Gerichts vor Verwerfungsurteil?, oder: Willkommen im 21. Jahrhundert.
Was fällt auf? Ja, richtig. Ganz wenig Corona 🙂 .