Heute endet dann die 14. KW und wir starten in die Karwoche, die wir sicherlich wie die vergangenen Woche auch schön brav zuhause verbringen müssen.
Das alles beherrschende Thema der ablaufenden Woche war natürlich auch Corona und/oder die Auswirkungen. Wenn man manche Äußerungen dazu liest, kann man nur den Kopf schütteln. Es macht sich – zumindest bei mir – Unbehagen breit, aber: Dagegen anzuschreiben nutzt nichts. Man hat (dort) eine feste Meinung (woher auch immer) und die verteidigt man mit Händen und Füßen, man sieht sich selbst im „Widerstand“ gegen die „Diktarur“ und jede – auch nur leise Kritik – wird als übergriffig angesehen. Und das wird dann geliked, allerdings auch von Followern, die im Profil „„staythefuckhome“ führen. Man versteht/ich verstehe es nicht. Und auf den Widerspruch muss man auch gar nicht erst hinweisen. Das ist dann ja wegen der darin mitschwingenden Kritik „übergriffig“. Eine Teufelskreis, aus dem die Betroffenen hoffentlich bald wieder herausfinden.
Nun aber zum Wochenspiegel, in dem ich über folgende Beiträge berichte:
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Selbtgemachte Atemschutzmasken – Vorsicht vor teuren Abmahnungen,
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Schweigepflicht: Umfang, Berufsgruppen & Besonderheiten des § 203 StGB,
- Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) verabschiedet,
- AG Köln: Anwaltliche Geschäftsgebühr auch durch automatisch generiertes Mahnschreiben,
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und dann: Gier frißt Anwaltshirn (angemessener Stundensatz), und dazu: Mindestvergütung und 15-Minuten-Zeittaktklausel, oder: Was geht (nicht) formularmäßig in der Vergütungsvereinbarung?
- erst gestern gepostet: Beratungspflicht des Rechtsanwalts bei aussichtsloser Klage, oder: Deckungszusage ändert nichts, aber dann doch auf dem Weg die Nr. 1 zu werden, allerdings: den Beitrag holt er nicht mehr ein: Corona-Virus: Leute, bitte den Aluhut absetzen, oder: Leute, warum denkt Ihr nicht positiv?