Inspiriert durch eine Diskussion in der FB-Gruppe „Strafverteidiger“ mache ich heute mal wieder „Anwaltswitze“. Habe ich schon lange nicht mehr gemacht.
Ich habe mir die alten Postings jetzt aber nicht herausgesucht, kann also sein, dass ich schon mal einen hatte. Und ja, zum Teil sind sie auch sehr alt. Ich brauche also dazu keine Kommentare 🙂 .
Hier dann also:
Ein Flugzeug hat mit einem Turbinen-Ausfall zu kämpfen. Der Pilot beauftragte die Stewardess, die Passagiere anzuweisen, sich anzuschnallen und sich auf eine Notlandung vorzubereiten.
Nach ein paar Minuten fragte der Pilot die Flugbegleiterin, ob alle Fluggäste den Anweisungen gefolgt sind.
„Alle soweit ok hier, Kapitän“ kam die Antwort, „Außer einem Anwalt, der Visitenkarten verteilt.“
und: so muss es sein 🙂 :
„Erkennen Sie in dem Angeklagten den Mann wieder, der ihr Auto gestohlen hat“, fragt der Richter den Geschädigten.
Der antwortet: „Nach den Ausführungen des Herrn Verteidigers bin ich mir nicht mehr sicher, ob ich überhaupt ein Auto besessen habe.
Und immer wieder schön:
Ein Mann erkundigt sich beim Rechtsanwalt nach den Gebühren für eine Rechtsauskunft.
„Herr Rechtsanwalt, darf ich Sie etwas fragen?“
„Nur zu.“
„Was berechnen Sie denn so als Gebür für eine Rechtsberatung?“
„500 Euro für drei Fragen“ antwortet der Rechtsanwalt.
„Ist das nicht verdammt teuer?“ fragt der Mann.
„Ja“ erwidert der Rechtsanwalt. „Und wie lautet Ihre dritte Frage?“
und denn aus „alter Zeit, aber auch immer wieder schön:
Aus einer Kabinettsorder des preußischen Königs Friedrich Wilhelm I. vom 15.12.1726:
„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwartze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennt“.