Am Freitag hatte ich gefragt: Ich habe da mal eine Frage: Wie viel Terminsgebühren sind angefallen?.
Darauf habe ich in der FB-Gruppe, in der die Frage gestellt war, geantwortet:
„Kommt ein wenig auf den genauen Ablauf an.
Zunächst mal ist wichtig, dass in den hinzuverbundenen Sachen aufgerufen worden ist. Aber selbst dann nach der Rechtsprechung verschiedener OLG, u a. Dresden und Bremen, wohl nicht, weil der EÖB erst in der HV erlassen worden ist.
Entscheidungen finden Sie auf meiner HP und die Problematik auch im RVG-Kommentar unter „Verbindung…“.
Melden Sie sich ggf. nochmal per Mail.“
Und wenn ich schon auf den RVG-Kommentar verweise <<Werbemodus an>>, dann hier auch mal wieder der Link zur „Bestellseite„ <<Werbemodus aus>>