Ich habe da mal eine Frage: Wie viel Terminsgebühren sind angefallen?

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Und zum Abschluss des Tages dann noch das Gebührenrätsel.

Es behandelt eine Frage, die in der letzten Zeit mal wieder häufig aufgetaucht/gestellt worden ist, nämlich:

Ich verteidige beigeordnet in der Sache Ls 1/19. In der Hauptverhandlung erfahre ich von weiteren frischen Anklagen beim gleichen Gericht, und zwar Ds 2/19, Ds 3/19, Ds 4/19 usw. (alle im Zwischenverfahren und bis dato noch nicht verbunden).

Die Mittagspause nutze ich, um mich in den weiteren Anklagen jeweils anzuzeigen.

IN DER HAUPTVERHANDLUNG der Ls 1/19 geschieht dann folgendes: Erstreckungsbeschluss (§ 48 VI 3 RVG) auf die neuen Sachen. Verzicht durch mich auf die Frist aus § 201 StPO. Eröffnungsbeschlüsse in den Sachen Ds 2/19 usw.

Verzicht durch mich auf die Ladungsfrist in den Sachen Ds 2/19 usw.. Verbindung der neuen Sachen mit der Ls 1/19, Umsetzung einer Verständigung hinsichtlich der Strafe aus der Ls 1/19.. Zu der Verständigung gehörte auch, dass die Verfahren Ds 2/19 usw. allesamt nach § 154 II beendet werden, was auch geschieht.

Alles geschieht in der Hauptverhandlung.

Ist in den Verfahren Ds 2/19 usw. jeweils auch die Termingebühr 4108 angefallen?“

Na, wer hat am 2. Adventswochenende Zeit und Lust? 🙂

3 Gedanken zu „Ich habe da mal eine Frage: Wie viel Terminsgebühren sind angefallen?

  1. RA Jörg Jendricke

    M.E. nicht nur in jedem einzelnen Verfahren die Terminsgebühr, sondern auch die jeweilige Grund- und Verfahrensgebühr. Aufruf der Sache vor Verbindung führt zu gesonderem Gebührenanfall.

  2. Pingback: Lösung zu: Ich habe da mal eine Frage: Wie viel Terminsgebühren sind angefallen? | Burhoff online Blog

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