Ich habe da mal eine Frage: Kann es denn sein, dass 4.000 € Gebühren angefallen sind?

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Heute dann mal eine etwas andere Fragen nämlich:

……….

ich habe eine vergütungsrechtliche Frage zu folgendem Sachverhalt: Ein RA wird kurz vor seinem Urlaub in einer Steuerstrafsache beauftragt. Das Gespräch soll kurz gewesen sein, weil er zum einen vor der Abreise stand und zum anderen sowieso erst einmal Akteneinsicht beantragen wollte. Der RA zeigt seine Mandatierung an und beantragt Akteneinsicht. Dann fährt er in Urlaub. Während seines Urlaubes wird das Mandat gekündigt. Danach werden ihm die Akten übersandt (die Kündigung war zu diesem Zeitpunkt bei der StA noch nicht bekannt). Der RA kommt aus dem Urlaub zurück und findet Kündigung und AE vor. Er rechnet ab nach RVG:

Grundgebühr 4100:           Mittelgebühr
Verfahrensgebühr 4104:    Mittelgebühr
1,0 Gebühr nach 4142:     2.800 € ungerade
plus Kosten und Auslagen
plus Umsatzsteuer
Gesamt:                           fast 4.000 €

Ich bin ein wenig perplex und stehe auf dem Schlauch. Ist das korrekt? Ist die 4142 tatsächlich angefallen?

Der Aufwand lässt sich schätzen auf vielleicht eine Stunde.“

2 Gedanken zu „Ich habe da mal eine Frage: Kann es denn sein, dass 4.000 € Gebühren angefallen sind?

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