Zunächst wünsche ich allen Lesern ein frohes und ruhiges, vor allem aber ein aerholsames Pfingstwochende.
Dieses steht am Ende der 23. KW., die für mich die „Umzugswoche“ war. Dieses ist also der erste Wochenspiegel vom neuen Wohnort Leer. Und in dem finden Sie:
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Die institutionelle Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland – ein Defizitbefund,
- OLG Koblenz: Vom Diesel-Skandal betroffene Fahrzeuge sind mangelhaft aber Verjährung nach 2 Jahren gegenüber Verkäufer- keine Zurechnung der Arglist des Herstellers ,
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Innenminister fordern digitale Assistenten als Beweismittel vor Gericht,
- Befreit von der Robenpflicht,
- Weichgespülte urteils- und haftbefehlbegleitende Robenständer,
- KG Berlin: Fehlt bei Zustellung einer einstweiligen Verfügung eine Seite so ist die Zustellung unwirksam und die einstweilige Verfügung nicht wirksam vollzogen,
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Kleine Aufmerksamkeit des Hauses – in Apotheken künftig verboten,
- KG: Wirtschaftliche Verhältnisse auch bei geringer Überschreitung der über 250 Euro liegenden Regelgeldbuße entbehrlich,
- Einreisebestimmungen bei der Selbststellung,
- und dann aus meinem Blog: In eigener Sache ein Hinweis, oder: Wer mir was schickt, muss mit Veröffentlichung rechnen…
Zu den Robenständern wäre ja interessant, was das Gericht machen soll, wenn keiner der bekannten „engagierten Verteidiger“ Zeit hat, die Verteidigung zu übernehmen.
Die Vorführung hat ja so oder so unverzüglich stattzufinden.