Die 15. KW. 2019 liegt hinter uns. Aus der berichte ich über:
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Widerrufsrecht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen sind,
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Sexuelle Nötigung? Mann drohte mit Veröffentlichung von Nacktbildern auf Facebook,
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OLG Jena: Rechtsbeschwerdebegründung mit gescannter Unterschrift genügt nicht,
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BGH fragt EuGH: „Was ist unter Name und Adresse zu verstehen?“,
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Burhoffs Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung in 9. Auflage erschienen,
- und dann aus meinem Blog: Und nochmals: Keine Vollmacht vorlegen, oder: LG Kleve beweist (noch einmal), warum das wichtig ist!!