So, heute dann noch mal einen ganz weiten Rückblick, nämlich auf die 13. KW. 2017. Ich bin ja immer noch unterwegs.
2017 habe ich hingewiesen auf:
„Die 13. KW. läuft ab. M.E. hat sie keinen „Dauerbrenner“ gebracht, sondern war eine Woche „as usual“, nun ja, bis auf die „Sippenhaft-Entscheidung“ des BGH, die natürlich die „IT-Blogs“ beschäftigt hat. Ich berichte dann aus der 13. KM über:
- Vor Gericht sitzt man gerade und hat die Hände im Schoß,
- Die Sippenhaft – Nach dem 3. Reich in Deutschland abgeschafft, vom BGH für Anschlussinhaber bei Filesharingvorwürfen wieder eingeführt,
- Schrei nach Diskussion, – eine – teils kritische – Nachlese zum 41. StV-Tag,
- Wann ist eine Unterschrift eine Unterschrift im rechtlichen Sinn? – Aktuelle Rechtsprechung des BGH zu den Anforderungen an eine formgültige Unterschrift ,
- Sexualtäter darf nicht wegen Belegschaftsdrucks gekündigt werden – BAG widerspricht dem LAG Bremen,
- PoliScan Speed: 20 % Toleranz beim AG Jena trotz PTB-Stellungnahme!,
- Polizeiliche Einlassung – und der erst anschließend beantragte Haftbefehl,
- Straftaten im Straßenverkehr – die Nötigung (§ 240 StGB),
- 4 einfache Wege, wie du sofort dein Studentenleben aufmotzen kannst,
- und dann war da noch: Stell Dir vor, eine Kanzlei zahlt mehr als 100.000 € Einstiegsgehalt und keiner geht hin.