Im RVG-Rätsel heute dann mal wieder eine Frage zur Strafvollstreckung, also Teil 4 Abschnitt 2 VV RVG, und zwar:
„Hallo lieber Herr Burhoff,
ich habe eine Frage zur Strafvollstreckung, und zwar: Worunter fällt das Verfahren zur Prüfung der Anordnung der unbefristeten Führungsaufsicht, hier speziell das Beschwerdeverfahren? Ich finde weder unter 4200 noch 4204 was. Für Ihre Hilfe vielen Dank im Voraus 😊„
Kurze Frage, kurze Antwort, Wer gibt Sie?
4204 VVRVG
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