Die ablaufende Woche hatte u.a. als ein Thema die „Rückführung“ von Ali B. im „Fall Susanna“ und danach dann auch die Frage, ob der Beschuldigte bei seinen Anhörungen/Vernehmungen einen (Pflicht)Verteidiger hatte. Hier die Postings dazu und was es sonst noch so gab:
- zu Recht an der Spitze: Im Fall Susanna: Strafanzeige gegen den Präsidenten der Bundespolizei erstattet, Chapeau Herr Kollege,
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Kein Pflichtverteidiger für Ali B.? So simpel ist das alles nicht, und: Susanna, Ali B. und ein rechtsstaatliches Verfahren, sowie ausnahmsweise meins Postings dazu: Der Vorsitzende der DPolG Rainer Wendt äußert sich zum “Fall Susanna”, oder: Unfassbar, und: Fall Susanna: “Ali B. wollte bei Anhörungen keinen Anwalt”,
- Versicherung möchte Korrespondenz mit Anwälten „auf notwendiges Mindestmaß reduzieren“
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Zur Haftung von Kindern bei Beschädigung eines parkenden Autos,
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BGH: VW-Händler und VW AG sind Streitgenossen bei Klagen im sog. Abgasskandal,
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AG München: Fernbus-Unternehmen muss deutlich auf Fahrzeiten über Nachricht hinweisen ,
- und nochmals – hatte ich auch schon: BVerfG: Unverhältnismäßigkeit einer Durchsuchung,
- und dann war da noch: «Gott schuf am achten Tag noch vor dem Frühstück den Rechtsanwalt, übrigens mit fatalen Folgen …»