Am Freitag hatte ich die Frage: Ich habe da mal eine Frage: Kann ich eine zusätzliche VG wie nach RB-Aufhebung abrechnen?, vorgestellt.
Der Kollege hatte meine Rückfrage: “Was heißt: ” das LG hat durch Beschluß Verfahren fortgesetzt”? Also Einstellungsentscheidung aufgehoben?” ja bestätigt, was dann zu folgender Antwort auf seine Frage geführt hat:
„Hallo,
sorry, aber das gibt keine zusätzlichen Gebühren.
Es bleibt dieselbe Angelegenheit. Bei Rechtsbeschwerde/Revision/Berufung ist es etwas anderes. Da war die Sache in einem anderen Rechtszug. Sie können dazu im RVG-Kommentar bei Teil A Rdn 2274 ff. lesen.“