Urteil ohne Unterschrift, oder: Der Selbstläufer führt zur Aufhebung

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Und zum Schluss des Tages das viel gescholtene OLG Bamberg mit dem OLG Bamberg, Beschl. v. 30.04.2018 – 3 Ss OWi 602/18. Das hatte über ein amtsgerichtliches Urteil zu befinden, das nicht unterschrieben war. Ergebnis: Auf die Sachrüge hin Aufhebung:

„Gegenstand der Überprüfung eines Urteils durch das Rechtsbeschwerdegericht in sachlich-rechtlicher Hinsicht sind allein die schriftlichen Entscheidungsgründe, wie sie sich aus der gemäß § 275 StPO mit der Unterschrift des Richters zu den Akten gebrachten Urteilsurkunde ergeben (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 25.04.2017 – 1 RVs 35/17 [bei juris]; OLG Köln, Beschl. v. 19.07.2011 – 1 RVs 166/11 = NStZ-RR 2011, 348; KK/Gericke StPO 7. Aufl. § 337 Rn. 27; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 60. Aufl. § 337 Rn. 22). Das Fehlen jedweder richterlichen Unterschrift ist hierbei dem völligen Fehlen der Urteilsgründe gleichzustellen (vgl. BGH, Beschl. v. 21.11.2000 – 4 StR 354/00 = BGHSt 46, 204 = BGH NJW 2001, 838 = NStZ 2001, 219 = StV 2001, 155; OLG Frankfurt, Urt. v. 18.12.2015 – 1 Ss 318/14 = NStZ-RR 2016, 287; OLG Hamm, Urt. v. 29.04.2008 – 4 Ss 90/08 = NStZ-RR 2009, 24) und führt bereits auf die Sachrüge zur Aufhebung des Urteils (vgl. OLG Hamm und OLG Köln, jew. a.a.O.; KK/Greger a.a.O § 275 Rn. 68; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 275 Rn. 29).

So liegt der Fall hier. Das angefochtene Urteil weist keine handschriftliche Unterzeichnung mit dem Namenszug eines Richters auf. Dieser Mangel wird auch nicht durch den maschinenschriftlich abgedruckten Namen der Richterin und durch die zu Unrecht erfolgte Bestätigung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ausgeglichen, wonach das unterschriebene Urteil am 07.02.2018 zur Geschäftsstelle gelangt sei. Diese Zusätze vermögen die vom Gesetz geforderte Unterzeichnung (§ 275 II 1 StPO) nicht zu ersetzen.

Eine Entscheidung, die nicht überrascht. Da musste sogar das OLG Bamberg aufheben.

26 Gedanken zu „Urteil ohne Unterschrift, oder: Der Selbstläufer führt zur Aufhebung

  1. Franz J.A. Romer

    Das wäre sodann auch ein Urkundsdelikt der Geschäftsstelle, denn Abschriften dürfen nur erteilt werden, wenn Richter den Beschluss oder das Urteil in der Gerichtsakte unterschrieben sind

  2. Elmar der Anwalt

    Nur mal spontan in´s Unreine gedacht: Das Urteil muss innerhalb der Frist des 275 StPO zur Akte gereicht sein. Aus der o.A. Fundstelle lässt sich ableiten, dass die Unterschrift den Urteilsgründen gleichgesetzt ist, die (erst) nach der 275er Frist nicht (mehr) geändert werden dürfen.
    Argumentum e contrario müsste das ja bedeuten,dass bis zum Ablauf der Frist das Gericht die fehlende Unterschrift nachholen dürfte / könnte…

    oder hab ich da´n Denkfehler?

  3. Detlef Burhoff Beitragsautor

    neine, m.E. kein Denkfehler – ohne das jetzt geprüft zu haben. Wenn dann aber zugestellt worden ist, wird es m.E. – auch innerhalb der Frist – wohl schwieriger.

  4. Briag

    Sehe ich auch so. M.E. kann die Unterschrift innerhalb der Frist nachgeholt werden. Muss natürlich entsprechend kenntlich gemacht werden, am besten, indem man ein neues, unterschriebenes Exemplar zur Geschäftsstelle gibt und sich den Eingang bestätigen lässt. Allerdings müsste, falls schon eine Zustellung erfolgt ist, diese wiederholt werden, denn die ursprüngliche Zustellung ist mangels unterschriebem Urteil unwirksam.

  5. Guido Klewenow

    hallo
    es ist in meinem fall bewiesen das alle gerichte bis zum bverfg eine offenkundige paraphe ein handzeichen das einen buchstaben verdeutlicht, und den namen “ PAHL – KLENNER heißen soll als rechtmäßige unterschrift ansehen obwohl ich mit urteilen des bgh ect. argumentierte und die paraphe aus dem urteil als kopie bei hatte und die richterin fragte ob sie das wirklich als unterschrift ansieht ?
    der fall stand sogar in der presse .

  6. Janda

    Hallo , vor cca. 2 Jahre wurde ich und meine Frau in Darmstädte Gericht verurteilt a 2000,- Euro , wegen angebliche schriftliche Nötigung . Beide Urteile wurden von Richter nicht unterschrieben . Besteht noch die Möglichkeit anzufordern ? Wenn ja ? Wie ?

    Gruß M.Janda

  7. Mitzotakis

    Wo ist das Original Detlef ?
    Warum schicken die xxxxxxxxxxx Richter keine Originale Beschlüsse mit ihre Unterschrift ?

  8. Detlef Burhoff Beitragsautor

    Ich habe bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass sich das Original des Urteils/Beschlusses in der Akte befindet. Da gehört es auch hin.

    Im Übrigen:
    1. Ich kann mich nicht erinnern, Ihnen das Du angeboten zu haben.
    2. Mäßigen Sie Ihre Ausdrucksweise. Fäkalsprache lasse ich in meinem Blog nicht zu.
    3. Wenn sie 1 und 2 nicht beachten, ist dies der erste und letzte Kommentar, den ich von Ihnen frei schalte.

  9. EUROPA PETITION 602/19

    Das ein (Original) Urteil nicht unterschrieben wurde, kann ich mir nicht vorstellen.
    Das Kopien, welche raugeschickt werden, nicht unterschrieben sind,
    kann ich mir schon eher vorstellen!

    Change.org EU-Pet 602/19E

  10. Guido Klewenow

    also ich weiss das aus selbstschutz nur ausfertigungen oder beglaubigungen versendet werden. ICH HABE AKTENEINSICHT GENOMMEN UND HABE DIE NICHT UNTERSCHRIEBENEN URTEILE KOPIERT: keiner redet von ausfertigungen, aber wenn selbst anwälte schon diese täuschung verherrlichen steht der rechtsbankrott schon deutlicher zu tage als vermutet. die rechtsprechung ist eindeutig bei den bundesgerichten , auch PARAPHEN sind keine unterschriften und somit fehlt es an der rechtsförmigen unterschrift und es erreicht niemals rechtskraft…. aber okay , zumindest weiss man jetzt ja woran man ist.

  11. J.B.

    BvR 147/52 vom 17.12.1953 , Leitsatz 2 alle Beamtenstatus sind erlöscht seit dem 8 Mai 1945 ! Mahlzeit ,
    man spielt oder besser gesagt die Simulation ! Und jedes Gericht usw. sind als Firmen eingetragen unter UPIK
    Amtsträger dürfen einen staatlich hoheitlichen Akt ausführen, nämlich eine Entscheidung zu treffen,
    deswegen sind alle Amtsträger, Sie sind also entscheidungsbefugt.
    Dienstträger sind weisungsgebunden und sind nicht unabhängig!
    So, alle Firmen sind der Steuerbehörde IRS UNTERWORFEN , und jedes Aktenzeichen muss vorher angemeldet werden um hoheitlich zu Handeln und eine ZULASSUNG muss auch vorhanden sein .
    Alles was nicht unterschrieben ist hat keine Norm oder Rechtsnorm nichts Rechtskräftiges !
    Scheinurteil, Scheinbeschluss, Scheinverfahren . Jedes Dokument muss seine Charakter darstellen und die Identität darf nicht versteckt sein , und jeder hat seine Verantwortung zu tragen

  12. T H Ä H L M A N N, Ernst

    Guten Tag Herr Burhoff
    Sie wissen, das die Staatshaftung 1982 aufgehoben wurde, der Paragraph 15 GVG weggefallen ist, und somit gibt es keinen gesetzlichen Richter mehr. Der SEC- und FACTA-Vertrag mit den USA verpflichtet DEUTSCHLAND jedes Az.(Kollateralkonto) bei der IRS mit dem Formular 1040 und 1099-oid anzumelden. Da Sie auch nur ein studierter Jurist sind, kein staatlicher Anwalt also, die Genehmigung der Alliierten aus dem Militärbefehl 52 mit einer Kontrollratsnummer benötigen. Wie lautet denn Ihre Kontrollratsnummer? Es gibt nur einen Grund warum ein Geschäftsplan, Beschlüße und Urteile von euch Scheinbeamten nicht unterschrieben werden, weil ihr der Privathaftung entgehen wollt. Aber die Privathaftung verjährt nicht. Bevor Sie mich jetzt als Reichsbürger betiteln, schauen Sie sich die Definition im Juristischen Handbuch von 1936 an. Sie sind nichts weiter als ein unwissender Scheinbeamter.

  13. Guido Klewenow

    werter herr anwalt
    ich kann definitif beweisen das das urteil des gericht diepholz in der akte nicht unterschrieben ist und sogar die ausfertigung nur mit einem einfachen strich paraphiert wurde der den namen wemmel darstellen soll.

    mfg
    guido klewenow

  14. Hokuspokus

    Hallo…
    Ich hätte dazu auch eine frage,der Beschluss der an den anwalt zb gefaxt wird (kein original denke ich) muss da nicht auch irgendwie eine Unterschrift vorhanden sein???
    Oder reicht es aus wenn der Name einfach aufgedruckt ist?
    Lg

  15. Alfred Tumpach

    Sehr geehrter RA Burhoff,
    ich bin ein wenig irritiert von Ihren Block und den Kommentaren und Ihre dünne Haut.
    BGB § 126 =
    Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgesehen, so muss die Urkunde von dem Aussteller (Richter) eigenhändig durch Namensunterschrift (Vor- und Nachname) oder mittels notariell beglaubigte Handzeichen unterzeichnet werden.
    ZPO § 315 =
    Das Urteil (Beschluss) ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.
    StPO § 275 (2) =
    Das Urteil ( Beschluss) ist vin den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben.
    VwVerfG § 34 (3) =
    Der Beglaubigungsvermerk ist unmittelbar bei der Unterschrift, die beglaubigt werden soll, anzubringen. Er muss enthalten = die Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist.
    BGB § 126 =
    Ein Rechtsgeschaeft, welches der durch Gesetz vorgeschriebenen Form ermangelt, ist nichtig. Der Mangel der durch Rechtsgeschaeft bestimmten Form hat im Zweifel gleichfalls Nichtigkeit zur Folge.

    Das heißt nach meiner Rechtsauffassung, Urteile und Beschlüsse, die keine Unterschrift des oder der Richtertragen, sind nichtig und bedeutungslos, weil ihnen die Rechtmäßigkeit fehlt. Ergo muss das Urteil (Beschuss) aufgehoben werden und eine neue Verhandlung muss stattfinden oder aus dem Urteil (Beschluss) kann nicht vollstreckt werden.

    Stimmen Sie mir werter RA Burhoff zu oder haben Sie eine andere Rechtsauffassung?

    Freue mich von Ihnen zu lesen.
    Hochachtungsvoll
    Alfred Tumpach – 58239 Schwerte

  16. Facherfahrener

    Mein Glückwunsch Herr Burhoff,
    wenn es nicht anders geht, dann halt eben wie in Ihrem letztem Beitrag mit „NÖTIGUNG“
    „Schließe die Kommentarfuntion“
    Damit handeln Sie wie ein Rechtsbrecher nach m.M.
    Herr Thälmann hat vollkommen Recht. In D gibt es ein Überleitungsvertrag was die Besatzungsmacht
    regelt. Und das ist die Gesetzgebung.

  17. Detlef Burhoff Beitragsautor

    Ich hatte bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass ich weitere Kommentare, die sich nur in dem erschöpfen, was andere bereits geschrieben haben bzw. mich angreifen, nicht zulassen werde. Daher schließe ich jetzt die Kommentarfunktion. Man kann sich zu dem Thema dan an anderer Stelle austoben. Jedenfalls nicht mehr hier. Und auf keinen Fall mit „Nötigung“ und/oder „Rechtsbrecher“.

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