Heute gebe ich hier eine Frage aus einer FB-Gruppe, der ich angehöre, weiter:
„Frage an die Strafrechtler zur Abrechnung.
Ich wurde beauftragt Strafantrag und Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Polizeibeamten wegen einer beleidigenden Äußerung gegeüber Mdt. zu erheben. StA stellte das Verfahren nunmehr ein, da Tatnachweis nicht zu erbringen sei.
Kann ich die Einstellung auch abrechnen und falls ja mit welcher Ziffer im VV RVG?“
Kurz und knapp. Wer weiß was?
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