Aus der 4. KW. berichte ich dann über folgende Themen, nämlich über:
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RAK Berlin – kein Vertrauen in Atos und die BRAK, oder: #beA-los, durch die Nacht, bis ein neuer Tag erwacht …
- Aufsichtsbehörde äußert sich zur Verschlüsselungspflicht von Anwälten
- Die richterlich nicht angeordnete Fahrzeugdurchsuchung – durch den Zoll,
- Im Ausland geblitzt – in Deutschland zur Kasse gebeten,
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LG Saarbrücken zur Haftung des Rückwärtsfahrers für „Schreckreaktion“ des nachfolgenden Verkehrs,
Vielen Dank für Ihr Interesse und die Erwähnung 🙂