Die 32. KW. war m.E. geprägt von dem verbalen Auf-/Wettrüsten USA/Nordkorea. Wenn man das so alles liest, da kann man schon Angst bekommen, dass der ein oder andere „Heißsporn“ dann doch auf den falschen Knopf drückt. Denn rational handeln die Kontrahenten kaum bzw. und man hat auch nicht den Eindruck, dass sie es könnten. Das „Säbel Rasseln“ hat aber in den Blogs keinen Nachhall gefunden. Und da „bange machen“ nicht gilt :-), wenden wir uns dem wöchentlichen „Blog-Rückblick“ zu. In dem berichte ich heute dann über:
- Erzieher: „Lederoutfit? Chic, Steht Dir bestimmt, Denkbar? Mit was drunter? String Strapse Strümpfe … Ok, ausprobieren?“
- Hupkonzert und private Knöllchen: Darf Jedermann Verkehrssünder in ihre Schranken weisen?,
- OLG Düsseldorf: Keine Mithaftung beim Überholen einer Kehrmaschine mit gelbem Blinklicht,
- Schmerzensgeld für Impotenz des Partners?,
- LG München: Mehr als 5 Jahre Freiheitsstrafe für Fake-Shop-Betreiber,
- OLG Köln weicht Regeln für Verdachtsberichterstattung auf,
- Voraussetzungen der körperlichen Untersuchung von Strafgefangenen,
- Rechtsanwalt kann Verbot unzulässiger Schockwerbung nicht umgehen, – das ist die „Kaffeetassen-Werbung“
- und dann waren da noch: Wildschweine im Swimmingpool: Jäger haftet nicht! – über die zugrundeliegende AG-Entscheidung hatte ich ja vor einiger Zeit berichtet,
- und gnaz zum Schluss: 13 sichere Wege, wie du deine Prüfungsphase in den Sand setzt.