Zu der RVG Frage vom letzten Freitag: Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren entstehen nach Rücknahme des Adhäsionsantrags?, dann hier die Lösung, die sehr knapp ausgefallen ist, und zwar:
„Nr. 4143 VV RVG. Warum sollte die nicht angefallen sein?“
Zusatz hier: Das Entstehen der Gebühr setzt im Übrigen kein „förmliches“ Adhäsionsverfahren voraus. Das hatte es hier aber wohl gegeben.
Allerdings gilt auch: Es wäre vorteilhaft für die gesetzlichen Gebühren, wenn die „Erstreckung“ der Pflichtverteidigerbestellung auf das Adhäsionsverfahren erfolgt ist 🙂 .