Ich habe da mal eine Frage: Welche Gebühren entstehen nach Rücknahme des Adhäsionsantrags?

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Schon länger halte ich die nachfolgende Frage in meiner „RVG-Rätsel-Datei“ vorrätig. Ich meine, sie stammt aus der Facebokk-Gruppe: „Fachanwälte für Strafrecht“. Das mein Vorrat aber derzeit ziemlich erschöpft ist, bringe ich sie hier dann (noch einmal). Die Frage lautet:

„Hallo an alle Kollegen.

Ich habe hier einmal eine gebührenrechtliche Frage:

Ich war in einem Strafverfahren vor dem Landgericht als Pflichtverteidiger beigeordnet. Der Geschädigte und Nebenkläger stellte vor Hauptverhandlung gegen meinen jugendlichen Mandanten und die weiteren, erwachsenen Angeklagten einen Adhäsionsantrag.

Ich zeigte die Verteidigung gegen den Adhäsionsantrag an und beantragte die Zurückweisung des Antrages wegen Unzulässigkeit, da mein Mandant Jugendlicher war.

Anschließend nahm der Nebenkläger den Adhäsionsantrag gegen meinen Mandanten zurück.

Bekomme ich nun für die Verteidigung gegen den Adhäsionsantrag noch gesonderte Gebühren??

Ich bedanke mich für die Hilfe bereits im Voraus.

Beste Grüße……“

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