Aus der letzten, m.E. nicht spektakulären Woche – das Dauerscheitern des beA ist ja schon nicht mehr spektakulär, sondern Alltag, – berichte ich über:
- die unendliche, allmählich lächerliche, Geschichte des beA, mit: Boxenstopp für Anwaltspostfach beA, oder: Das beA kommt wirklich: BMJ als weißer Ritter, Bundesrat als Knappe (Update 28.9. – wir waren zu optimistisch), oder: beA startet auch nicht am 29. September…, oder: beA startet heute nicht, und der Frage: Kann man die „Lieferung“ nicht allmählich endgültig ablehnen) 🙂 ,
- NSU: “An der Einstellung meiner Mandantin hat sich nichts geändert”,
- Lieber manchmal schmunzeln statt vorschnell abmahnen,
- Haben Sie Ihre AGB geprüft? Ab 01. Oktober gilt: Textform statt Schriftform,
- Fortbildung im anwaltlichen Berufsrecht – bald eine Berufspflicht?!,
- OLG München erteilt Freistellungseinwand bei RA-Gebühren eine Absage,
- Schadensersatz für Kachelmann: „vorsätzlich, wahrheitswidrig der Vergewaltigung bezichtigt“ ,
- AG Nördlingen: “Rohmessdaten und Eichschein gibt es nicht, kauf dir doch ein OWi-Handbuch”,
- Urteile zum VW-Skandal: Käufer haben Recht bekommen,
- und dann waren da noch: Kuriose Entscheidungen – Herr der Ringe, Rauchzeichen, Teurer Knaller, Falschparker.
Pingback: Wochenspiegel für die 39. KW. 2016, das war damals: das unendlich lächerliche beA, NSU, neue AGB und OWi-Handbuch – Burhoff online Blog