Die „breite Öffentlichkeit“ scheint offenbar der Auffassung zu sein, dass der VorsRiBGH Th. Fischer beim BGH alles macht. Jedenfalls kann man das wohl aus einem Beschluss des 3. Zivilsenats des BGH ableiten (BGH, Beschl. v. 18.08.2016 – III ZB 48 u. 49/16). Da hatte der Beklagte in einem Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Beschlüsse des 24. Zivilsenats des OLG Frankfurt nämlich die Auffassung vertreten, dass der 2. Strafsenat des BGH und damit Herr Fischer (als Vorsitzender) zuständig wäre. Der 3. Zivilsenat hat ihm dann aber mitgeteilt:
„Da es sich um eine Zivilsache handelt, ist der erkennende Senat und nicht, wie der Beklagte meint, der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs zur Entscheidung berufen.“
Man hätte auch anders schreiben können, etwa: „Herr Fischer macht nicht alles beim BGH, wir sind auch noch da.“ Mich würde interessieren, was der Beklagte geschrieben hatte. Vielleicht: „Ich will zu Fischer!!“? 🙂
An der Stelle dann Dank an Oliver Gracia, der mich mal wieder auf das Schmankerl aufmerksam gemacht hat. Man kann ja auch nicht alles selber finden :-).
Ui, jetzt darf ich auch endlich mal klugscheißen (und das als Laie gegenüber einem OLG-RIchter) :-D:
Müßte es nicht „III. Zivilsenat“ heißen? 😉
Beim Aktenzeichen ja….
Die Zivilsenate des BGH werden nach allgemeiner Übung auch im ausgeschriebenen Text mit römischen Zahlen „angeredet“.
Jetzt können wir lange darum streiten, ob ich den „3. Zivilsenat“ „anrede“. Aber sorry, dafür reicht meine Zeit nicht 🙂