Den Wochenauftakt macht in dieser Woche ein Posting in eigener Sache, denn: Ja, manchmal reicht es mir (wirklich), was so von Kollegen an mich herangetragen wird. Aber vielleicht bin ich ja auch nur zu dünnhäutig. Jedenfalls fand ich ein Telefonat aus der vergangenen Woche nun nicht gerade „prickelnd“. Also:
Mich erreicht der Anruf eines Kollegen. Der erklärt mir, dass er in einer Beratungshilfesache einen kleinen Gebührenstreit mit dem dafür zuständigen AG habe. Dies habe die Gewährung der von ihm geltend gemachten Gebühren abgelehnt. Nun habe er aber auf meiner Homepage eine Entscheidung des AG Mannheim zu der Problematik gefunden. Und er glaube, dass das AG, wenn er mit der Entscheidung komme, ihm die beantragte Gebühr gewähren werde.
Ich Blödmann denke: Oh schön, endlich mal einer, der sich für den Rechtsprechungsservice und die vielen dort eingestellten Entscheidungen zum RVG bedanken will. Aber: Nein, will er gar nicht, denn es geht dann wie folgt weiter: Er habe ja nun die Entscheidung des AG Mannheim auf meiner Homepage gefunden, die Entscheidung stehe aber nicht bei juris. Und er meine, das AG würde dem AG Mannheim (noch) eher folgen, wenn er eine Entscheidung von juris präsentiere.
Wer mich kennt, weiß, dass ich so schnell ja nun nicht sprachlos bin. Aber das hat mir dann doch die Sprache verschlagen. Nachdem ich mich gesammelt hatte, habe ich dann ganz vorsichtig gefragt, was ich denn nun nach seiner Meinung tun solle? Vielleicht bei juris anrufen und bitten, dass man die Entscheidung von meiner Homepage dorthin übernimmt oder gar beim AG Mannheim anrufen und dort bitten, dass man die Entscheidung doch bitte zur Veröffentlichung bei juris einreiche.
Dann war Kollege ob dieser „Hilfsangebote“ sprachlos. Damit hat er dann wohl nicht gerechnet. Er meint dann aber noch, ja nun, schließlich sei die Entscheidung und die Sammlung auf meiner Homepage nicht „amtlich“.
Und da ist mir dann „der Draht aus der Mütze gesprungen“. Ich habe „nachgelegt“ und ihn gefragt, was er sich eigentlich vorstelle? Ob ich die Entscheidungen, die auf meiner Homepage einstelle, selbst schreiben würde? Das könne doch nicht sei Ernst sein. „Juris“ sei im Übrigen auch keine „amtliche Sammlung“. Ich erhielte die Entscheidungen auf der Homepage zum großen Teil von den Kollegen, die sie erstritten hätten. Und meine Sammlung sei insofern „amtlich“, dass ich ihm eine ganze Reihe OLG-Entscheidungen nennen könne, in denen die OLG bei mir veröffentlichte Entscheidungen zitieren, zum Teil auch dann, wenn die Entscheidungen an anderer Stelle veröffentlicht seien. Seine Anfrage führe bei mir allmählich zu der Reaktion: Jetzt reicht es aber und ich mache nicht mehr weiter.
Das Gespräch hat dann nicht mehr lange gedauert. Der Kollege meinte noch, wir könnten wohl nicht zusammen kommen. Ich habe ihm beigepflichtet und wir haben den Anruf beendet.
Fazit: Nun, keine Sorge, ich mache weiter. Aber solche Anrufe lassen mich schon zweifeln, ob es überhaupt Sinn macht. Die RVG-Entscheidungen – und auch die anderen Rubriken -, die kostenlos genutzt werden können – bei Juris, Beck und Jurion u.a. kostet so etwas monatlich – werden mit einer Selbstverständlichkeit hingenommen, die ihresgleichen sucht. Darüber hinaus hat sich ein munterer „Anfragedienst“ entwickelt, gegen den ich im Grunde nichts einzuwenden habe, weil er für mich ein „Praxistest“ für meine Bücher ist. Aber, was zu viel ist, ist zu viel. Und dazu gehören solche Anrufe eben so wie die Geschichten mit der „aufdringlichen Werbung“ und der schlechten Lesbarkeit (Bin ich verantwortlich, wenn die Justiz nicht in der Lage ist, ihre Mitarbeiter technisch vernünftig auszustatten?)
Das brauche ich nicht. Und wie gesagt: Manchmal reicht es mir….
So, und nun wird weiter gearbeitet…. 🙂