Eine Übersetzung des schriftlichen Urteils gibt es nicht…. muss das sein?

FragezeichenEbenfalls „Übersetzungsfragen“ behandelt der OLG Hamm, Beschl. v. 26.01. 2016 – 1 Ws 8/16 (vgl zu der Porblemati vorhin schon das  BGH, Urt. v. 23.12.2015 – 2 StR 457/14 – und dazu: Da kann man nur den Kopf schütteln….Übersetzung der Anklage erst am 7. HVT). Die Problematik liegt hier aber anders, denn es geht um die Übersetzung des schriftlichen Urteils in die Muttersprache  des der deutschen Sprache nicht mächtigen Angeklagten. Das OLG Hamm verneint einen darauf gerichteten Anspruch des Angeklagten:

„Zutreffend hat der nach §§ 36 Abs. 1, 37 Abs. 3 StPO zuständige Vorsitzende der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Siegen in seiner von dem Beschwerdeführer angefochtenen Entscheidung unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Mai 1983 (Az.: 2 BVR 731/80 = BVerfGE 64, 135) ausgeführt, dass der verteidigte Angeklagte keinen Anspruch auf Übersetzung des schriftlichen Urteils in die albanische Sprache hat.

Zwar ist gemäß § 187 Abs. 2 S. 1 GVG in der Regel zur Ausübung der strafprozessualen Rechte eines Beschuldigten, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, die schriftliche Übersetzung des nicht rechtskräftigen Urteils erforderlich. Vorliegend sind jedoch, da dem verteidigten Angeklagten die mündliche Urteilsbegründung (§ 268 Abs. 2 StPO) durch einen Dolmetscher übersetzt wurde, die Voraussetzungen des § 187 Abs. 2 S. 4 u. 5 GVG, der Ausnahmen von diesem Grundsatz vorsieht, erfüllt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11. März 2014, 111-2 Ws 40/14 -, juris, m.w.N.). Eine Verletzung der strafprozessualen Rechte des Beschwerdeführers als Angeklagtem und seines Anspruch auf ein faires Verfahren (Art. 6 Abs. 3 e EMRK) sind nicht ersichtlich (OLG Hamm, a.a.O.). Er darf grundsätzlich darauf verwiesen werden, das abgesetzte schriftliche Urteil zusammen mit seinem Verteidiger unter Hinzuziehung eines Dolmetschers zu besprechen und sich insoweit auch das Urteil übersetzen zu lassen (OLG Hamm, a.a.O.).

Die Ausnahmeregelung des § 187 Abs. 2 S. 4 u. 5 GVG entspricht auch den Vorgaben der in Art. 3 Abs. 7 der Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über das Recht auf Dolmetscherleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren aufgeführten Ausnahme von der in Art. 3 Abs. 1 dieser Richtlinie statuierten Regel der grundsätzlichen schriftlichen Übersetzung aller wesentlichen Unterlagen und steht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 64, 135), auf welche auch die Gesetzesbegründung zu § 187 GVG (Drucksache 17/12578) Bezug nimmt.

Anhaltspunkte, dass der Beschwerdeführer im vorliegenden Fall ausnahmsweise ein berechtigtes Interesse an einer schriftlichen Übersetzung der Urteilsgründe in die albanische Sprache hat (vgl. Drucksache 17/12578, S. 12), sind nicht ersichtlich. Dies gilt insbesondere auch, soweit vorgebracht wurde, im Urteil fänden sich „hoch schwierige Formulierungen, komplizierte Gedankengänge und Schlussfolgerungen“, die sich der Beschwerdeführer „nicht merken könne“. Es ist nicht ersichtlich, dass dieser nicht in der Lage dazu wäre, sich gegebenenfalls selbst schriftliche Notizen anzufertigen. Alleine die Höhe der ausgeurteilten Strafe von 10 Jahren und 6 Monaten — wie vorgebracht — begründet insoweit ebenfalls kein ausreichendes besonderes Interesse.“

Haben andere OLG auch schon so entschieden. Man könnte natürlich auch anders – wenn man wollte. Ich überlege mir nur, was wäre, wenn ich in Albanien verurteilt worden wäre…. und dann alles nur auf albanisch in der Hauptverhandlung …

3 Gedanken zu „Eine Übersetzung des schriftlichen Urteils gibt es nicht…. muss das sein?

  1. justizfreund

    >… Ich überlege mir nur, was wäre, wenn ich in Albanien verurteilt worden wäre…. und dann alles nur auf albanisch in der Hauptverhandlung …

    Das wäre ein Fall für GZSZ, Lindenstrasse etc. wo man dann sieht wie schlecht die Justiz im Ausland agiert. In einer der Sendungen hat sogar schon mal jemand im Ausland (in einem der vielen Unrechtsstaaten) unschuldig im Gefängnis gesessen.

    Justiz gnadenlos, Abschiebung im Schnellverfahren, Das Erste Report Mainz 02.07.2013 21:45Uhr
    Oft sind die Flüchtlinge innerhalb von 5-15 Minuten zu Haft- oder Geldstrafen verurteilt und oft haben sie keinen Verteidiger an ihrer Seite und verstehen überhaupt nicht was vor sich geht.
    …Richterin Heidemarie P. ihr Verhandlungsstil gegenüber den Flüchtlingen laut, rabiat und vor allem giftig. Das haben nicht nur wir beobachtet. …
    Ihre Urteile legen wir dem Völkerrechtler Prof. Andreas Fischer-Lescano vor:
    Diese Urteile haben noch einmal eine besondere Dimension verglichen mit dem was ich aus diesem Bereich kenne, weil sie auch in deutlicher Form beleidigenden Inhalt haben, weil sie auch in sehr deutlicher Form den Boden des Rechts verlassen, so dass ich denke, dass dort strafrechtlich relevante Tatbestände durch diese Urteile erfüllt sein können wie Rechtsbeugung aber auch Beleidigungsdelikte.
    Die Unhaltbarkeit dieser Urteile und die Dimension des Unrechtsgehalts dieser Urteile würde hier ein Ermittlungsverfahren mindestens rechtfertigen.

    Aber keine Angst. Ich habe Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft Eisenhüttenstadt gestellt.
    Keine Beleidigung, keine Rechtsbeugung und kein Fehlverhalten erkennbar. Alles rechtsstaatlich korrekt wie es sich für einen Rechtsstaat gehört.

    Nein, in solchen Fällen werde ich noch nicht zur psychologischen Untersuchung vorgeladen trotz haltlosem Strafantrag.

    Prozesse gegen Schleuser, Schnellgericht, sueddeutsche.de, 09.09.2015
    Im oberbayerischen Laufen verurteilen sie Schleuser im Viertelstundentakt. Ein Tag an der letzten Verteidigungslinie deutscher Rechtsordnung.
    „Der Richter fällt ihm ins Wort. Wenn der Angeklagte Schwierigkeiten mache, wenn er mit Zeugen komme, die alles erklären wollen, wenn gar Folgetermine anfallen, dann müsse er den Fall auf November vertagen. Das hieße: zwei Monate länger Untersuchungshaft. Der Anwalt winkt ab, nein, nein, kein Problem.”

    In Bayern ist das ohnehin alles rechtsstaatlich korrekt und alle Entscheidungen sind richitg.
    „richtige Entscheidung“ ist dort ein Synonym für „Entscheidung“ zumindest bisher in Coburg und Bamberg.

    Da müssen sich Soaps wie GZSZ wohl weiterhin auf das Ausland beschränken.

  2. Russischdolmetscher

    Der Angeklagte … darf grundsätzlich darauf verwiesen werden, das abgesetzte schriftliche Urteil zusammen mit seinem Verteidiger unter Hinzuziehung eines Dolmetschers zu besprechen und sich insoweit auch das Urteil übersetzen zu lassen.

    Die Übersetzung dauert aber (!) und ein Rechtsmittel muss indes binnen einer Woche nach der Urteilsverkündung eingelegt werden. Nach § 187 Abs. 2 S. 1 GVG ist bei einem Beschuldigten, der der deutschen Sprache nicht mächtig ist, zur Ausübung seiner strafprozessualen Rechte die schriftliche Übersetzung des nicht rechtskräftigen Urteils erforderlich. Es ist doch Sinn und Zweck der Norm, dass man eine Woche nach der Urteilsverkündung Zeit hat, sich (!!!) damit auseinanderzusetzen. Aber eine Woche lang hat er vermutlich weder einen Anwalt noch den Dolmetscher an seiner Seite…

    Die Ausnahmeregelung des § 187 Abs. 2 S. 4 u. 5 GVG entspricht auch den Vorgaben der in Art. 3 Abs. 7 der Richtlinie 2010/64/EU des Europäischen Parlaments und des Rates: „An die Stelle der schriftlichen Übersetzung kann eine mündliche Übersetzung … treten, wenn hierdurch die strafprozessualen Rechte des Beschuldigten gewahrt werden. Dies ist in der Regel dann anzunehmen, wenn der Beschuldigte einen Verteidiger hat„.

    … und (ist doch naheliegend) mit ihm eine gemeinsame Sprache spricht… Was hier offenbar nicht der Fall ist…

  3. justizfreund

    Sie vergessen etwas, denn ER will das gar nicht je nach Geldbeutel.
    Ernie hat 100 Millionen Dollar bezahlt (komplette Einstellung des Strafverfahrens) was etwa incl. aller Kosten 1/35tel seines Vermögens entspricht und verdient pro Monat durchschnittlich etwa 5-10 Millionen Dollar.
    http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ecclestone-prozess-formel-frechheit-1.2072767
    Wetten, dass er gar kein Interesse an der Übersetzung der Einstellung oder eines Urteils hat, obwohl er dieses sich selbst innerhalb eines Tages hätte mehrfach machen lassen können?

    Ich habe bis vor etwa 10 Jahren selbst viele unvorstellbare Millionen Umsätze gemacht und daher kann ich nur sagen, dass es auch wirtschaftlich das beste ist was man machen kann, es ist selbstverständlich.
    Je weniger Geld man hat um so schlechter ist es.

    WER hat an solchen Dingen Interesse?:
    Verweigerung von Reisekostenentschädigung für mittellose Personen bzw. Hartz 4 Empfänger (Mittellos bezügl. der Reisekosten).
    https://www.facebook.com/justizfreund

    Mein Pflichtverteidiger hat beim OLG-Bamberg Revision eingelegt:
    „Hiermit rüge ich die Entscheidung in materieller Hinsicht“

    Was Übersetzung wozu?

    In Deutschland sitzen zu jeder Zeit etwa 4000 Menschen unschuldig im Gefängnis und da kam es nicht auf eine Übersetzung an oder doch. Aber wer will es im Einzelfall wissen?

    Wir leben in einem Rechtsstaat. und das bedingt schon, dass Juristen in einer eigenen Rechtsprache sprechen, die kein anderer Bürger verstehen kann, damit Justiz „immer“ richtig ist egal ob Übersetzung oder nicht,.
    Also meine Internetseiten, dass Justiz nicht immer richtig ist, sind schon mal vom Staatsschutz entfernt worden! Wie wichtig Übersetzung für was?

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