Das Kühlhandy – ist teurer geworden

KuehlhandyDer ein oder andere wird sich vielleicht noch an mein Posting zum Kühlhandy erinnern. Liegt schon etwas zurück – ist aus Mai 2012 – aber immer wieder/noch interessant (vgl. dazu dann Das Kühlhandy – was es nicht alles gibt… oder: So kann man dem Mandanten helfen). Das habe ich gestern auch wieder festgestellt. Ich war als „Rahmenprogramm“ – tja, man wird älter 🙂 –  beim Essener Anwalt- und Notarverein e.V. auf dessen Mitgliedervesammlung 2015. An sich mach ich ja keine Fortbildungen mehr, aber der dortige Vorsitzende, der Kollege Allesch, kann sehr überzeugend sein. Also bin ich nach Essen, um vorzutragen zu „Von Handys, Blitzern und Gebühren….“, bunte Mischung, aber m.E. ein Thema, das man auch am Ende eines anstrengenden Arbeitstages ertragen kann.

Und bei dem „Unterthema“ „Handy“ habe ich dann – wie immer wenn ich dazu referiere bzw. referiert habe, dann auch wieder den Hinweis auf das „Kühlhandy“ gebracht. Kommt immer ganz gut und vielleicht hilft es j auch mal dem ein oder anderen Betroffenen. Was ich allerdings bei der Vorbereitung der Veranstaltung festgestellt habe. Die Homepage des Kühlhandy gibt es nicht mehr, bzw. da heißt es „New website coming soon.“ Aber, ich war dann, als ich etwas gesucht hatte, doch überrascht. Das Kühlhandy ist „befördert“ worden. Denn man kann es nun auch bei Amazon beziehen, unter „Das Original Kuehlhandy (schwarz)„. Allerdings es ist – wie das o.a. Bild zeigt – teurer geworden. 2012 gab es das Kühlhandy noch für 9,90 €, jetzt muss man bei Amazon 12,90 e bzw. 11,90 € überweisen. Läuft sicher nach dem Motto: Was nichts kostet, ist nichts. Aber vielleicht liegt es ja auch daran, dass inzwischen das Bußgeld für einen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO – Verbotene Benutzung eines Mobiltelefons im Straßenverkehr – angehoben worden ist. Früher nur 40 €, seit der Punkterefom jetzt 60 €.

Und hier dann noch mal das Kühlhandy. Wie gesagt – kann man bei Amazon bestellen…… 🙂

Kuehlhandy

 

7 Gedanken zu „Das Kühlhandy – ist teurer geworden

  1. Gast

    Verstehe ich nicht. In welchen Fällen könnte ein Verteidiger dem Mandanten mit dem Kühlhandy helfen? Wenn der Mandant im Beratungsgespräch über akutes Zahnweh oder über Ohrenschmerzen klagt?

  2. Gast

    Ich trau mich aber nicht. Womöglich müsste ich dann erleben, wie die Anwälte darin fortgebildet werden, ihren Mandanten irgendwelche Lügengeschichten zu soufflieren. Das würde ich nicht ertragen. All meine Achtung vor diesen Leuten – von wegen „Organ der Rechtspflege“ und so – wäre auf einen Schlag perdu. Und die vor den pensionierten OLG-Richtern gleich mit. Deswegen wäre ich doch so glücklich, wenn Sie mir jetzt eine harmlose Erklärung geben könnten, wie Sie das meinen.

  3. Nochn Gast

    @Gast:

    Wie ich der Amazon-Kundenrezension entnehme, dient das Kühlhandy dem Kennenlernen netter Polizeibeamten (m/w). Damit wird eine positive Sozialprognose sichergestellt und eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung ist möglich.

  4. Reichert

    Ich finde es auch überaus schade, dass Mann bei Seminaren Tricks weitergibt, um Polizeibeamte, die wirklich genug um die Ohren haben, zu vera………….
    Gerne bin ich bereit Ihnen Bilder und Berichte zu schicken von Verkehrsteilnehmern, die durch handynierende Autofahrer entweder jetzt zwei Meter tiefer liegen oder im Rollstuhl sitzen dürfen.

  5. Gasttt

    @Reichert: Achtung Standardphrase:
    Dann sollen die Polizisten sich mal um die richtigen Bösewichte kümmern

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