An diesem Sonntag geht in Lübeck der 39. Strafverteidigertag zu Ende, an dem sicherlich viele Kollegen teilgenommen habe. An sich bin ich auch immer vor Ort, dieses Jahr hat es aber leider aus privaten Gründen nicht geklappt. Aber der Wochenspiegel für die 10 KW „klappt“ und ich kann berichten über verschiedene Themen, wobei sicherlich das Verfahren gegen Sebastian Edathy das herausragende Ereignisse gewesen sein dürfte. Ich berichte also über:
- das Verfahren gegen Edathy mit: § 153a StPO und die Selbstbelastungsfreiheit, und: Edathy, Fischer und die Zeit, und: Hexenwahn außerhalb von Niedersachsen, oder: Fall Edathy: Verfahrenseinstellung aus politischen Gründen!, und: „5000 Euro Geldstrafe muss er zahlen“ und dazu dann auch mein Beitrag: Geständnis/Einstellung/Verständigung a la Edathy?, mit weiteren Nachweisen,
- die Ablehnung des Kinderschutzbundes, die Sebastian Edathy erteilte Auflage von 5.000 € anzunehmen, mit: § 153a StPO und die Unschuldsvermutung, oder: Von guten und schlechten Euros: Deutscher Kinderschutzbund nahm 5,3 Mio € aus Geldauflagen an, oder: Deine Kohle nehm´ich nicht!,
- mal wieder was vom NSU-Verfahren: Weniger Fotos von Beate Zschäpe,
- Der schlafende Schöffe,
- Üble Falle im Strafbefehlsverfahren ,
- Anarchie in Bussen und Bahnen? „Ich fahre schwarz!“,
- der Vollständigkeit halber: Irren ist menschlich, Einsicht auch {Schwipsfahrt einer Ex-Bundesjustizministerin},
- Abmahnung im Namen von Fotolia, was viele Blogs interessieren könnte,
- und dann war da noch: (Nicht-)Zitieren mit Juris.,
- und ganz zum Schluss: Lang, lang ist es her: Die 1. AG-Sitzung 🙂 .
Na, das war mal wieder eine „Linkschleuder“ 🙂 .
Und: Ceterum censeo: Hier geht es zur Abstimmung Beste Jurablogs Strafrecht 2015 – wir sind dabei, die Abstimmung läuft…