Die Dickfelligkeit des AG München, oder: Ich bin es leid

entnommen wikimedia.org Author Bubo

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Ich bin ratlos – kommt selten vor, aber ich bin es. Und zwar über so viel Dickfelligkeit, wie sie das AG München an den Tag legt. Dabei geht es um eine ganze einfache Geschichte/Sache:

Das AG München hatte in seiner PM 6/15 vom 06.02.2015 über das AG München, Urt. v. 05.02.2014 – 343 C 28512/12 berichtet. Der Verkündungszeitpunkt liegt zwar schon etwas zurück, aber immerhin gerade mal nur ein Jahr. Berichtet wird über einen rollenden Einkaufswagen. In der PM heißt es: „Kommt ein Einkaufswagen, der vom Fahrer eines PKW neben seinem Kofferraum abgestellt wird, beim Befüllen auf einem abschüssigen Gelände ins Rollen und beschädigt das daneben stehende Fahrzeug, haftet nicht die KFZ-Haftpflichtversicherung, sondern derjenige, der den Einkaufswagen ungesichert abgestellt hat.“ Das AG ist in seiner Entscheidung zu dem zu dem Ergebnis gekommen, dass kein Unfall i.S. der Kfz-Haftpflichtversicherung vorliegt. Die Frage interessiert mich, da die Erwägungen des AG ja ggf. auch im Rahmen von § 142 StGB eine Rolle spielen können und der rollende Einkaufswagen ja da auch schon Gegenstand von Entscheidungen gewesen ist (vgl. u.a. das LG Düsseldorf, Urt. v. 06.05.2011 – 29 Ns 3/11 und: Der (weg)rollende Einkaufswagen oder: das OLG Düsseldorf, Urt. v. 07.11.2011 – III-1 RVs 62/11 und: Der (weg)rollende Einkaufswagen II – Unfall i.S. des § 142 StGB).

Also: Ich wollte den Volltext der Entscheidung anfordern. Und nun geht es los (oder auch nicht), jedenfalls entwickelt sich folgender – leider recht einseitiger – Email-Verkehr – immer unter dem Betreff: AG München 343 C 28512/12 – (ja, ich habe Email gewählt, den das AG München gibt auf seiner HP die Emailadresse „poststelle@ag-m.bayern.de“ an). Ich stelle zusammen:

Email vom 12.02.2015:

„Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Überlassung einer Kopie der Entscheidung des AG v. 24.02.2014 in der o.a. Sache, gern auch in digitaler Form. Kosten können mir aufgegeben werden.“

Antwort: Die übliche Mail mit dem Hinweis: dass der Übermittlungsweg per E-Mail ausschließlich dazu dient, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden, usw.,

Email vom 18.02.2015:

„Hallo, darf ich erinnern?“

Antwort: Keine.

Email vom 22.02.2015

„Hallo, ich frage dann jetzt zum 3. Mal nach. Bekomme ich jetzt eine Antwort und/oder die Entscheidung, oder muss ich über die Behördenleitung nachfragen. Die Übersendung einer Entscheidung kann doch nicht fast zwei Wochen dauern.“

Antwort: Wie am 12.02.2015

Email vom 01.03.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich frage jetzt zum vierten Mal nach der o.a. Entscheidung. Bisher habe ich weder eine Kopie noch eine Zwischennachricht erhalten. Ich empfinde das Verhalten inzwischen als unverschämt. Ich habe mir jetzt eine Frist von einer Woche notiert. Nach Ablauf werde ich über den Behördenleiter nachfragen und Dienstaufsichtsbeschwerde erheben.“

Antwort: Wie am 12.02.2015

Ich fasse zusammen:

  1. Das AG München bekommt es nicht auf die Reihe, in fast einem Monat ein mehr als ein Jahr altes Urteil in digitaler Form oder auch in Papierform zu übersenden.
  2. Das AG München hält es nicht für nötig, auf insgesamt vier Anfragen/Erinnerungen überhaupt konkret zu reagieren und ggf. mitzuteilen, was denn nun der Übersendung des Urteils entgegensteht. Die Kostenfrage kann es nicht sein – siehe meine Mal vom 12.02.2015.

So, das war es. Ich bin es leid. Für mich ist die Geschichte über Email dann hier erst mal zu Ende. Es scheint offenbar dem zuständigen Sachbearbeiter egal zu sein, wie es weitergeht. Mir nicht. Ich habe daher heute eine Dienstaufsichtsbeschwerde rausgeschickt – Kopie ist dann gleich an das Bayerische Staatsministerium der Justiz gegangen. Ich weiß: FFF (form-, frist und fruchtlos), Aber wie soll ich sonst dan das Urteil kommen.

Und: Ich bedauere die Kollegen, die nun wirklich auf Informationen aus dem AG München angewiesen sind. Ich kann nur hoffen, dass es da nicht so schleppend geht.

Und: Ceterum censeo: Hier geht es zur Abstimmung Beste Jurablogs Strafrecht 2015 – wir sind dabei, die Abstimmung läuft…

22 Gedanken zu „Die Dickfelligkeit des AG München, oder: Ich bin es leid

  1. RA Fuschi

    Steht (mittlerweile) bei Juris drin.

    Ich ruf grds. erst mal an und frage telefonisch, meist hat man recht freundliche und hilfsbereite Mitarbeiter am Telefon

    PS: Das Bild oben zeigt das Strafjustizzentrum, nicht das Gebäude der Zivilabteilungen 😉

  2. Christian

    AG München? Das habe ich auch dereinst versucht (und aufgegeben). Vielleicht hat man auch nur als Preuße schlechte Karten.

  3. besserwisser

    Nö. Allenfalls könnte man daran denken, dass ein Auskunftsantrag ja auch irgendwie ein Antrag ist… über den ja immerhin bei Zivilsachen der Vorstand des Gerichts entscheidet… (bzw. die arme Socke, auf die diese Aufgabe geschäftsverteilungsplanmäßig abgewälzt wurde.)

  4. rakuemmerle

    Be- und Entladung hielt ich ja für eine geradezu typische Handlung im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Kraftfahrzeugs. Der unmittelbare zeitliche/örtliche Zuammenhang schien mir auch gegeben, der Einkaufswagen stand direkt neben dem Pkw. Also Haftung der Kfz-HP. Aber gefehlt, es scheint da noch mehr seltsame Entscheidungen zu geben. AG Stuttgart z.B. stellt darauf ab, ob schon eine Tür oder Heckklappe am Pkw geöffnet war, dann Haftung der HP. Andernfalls sei das eine bloße Vorberitungshandlung zum Beladen des Fahrzeugs die noch nicht als Gebrauch anzusehen ist. Also merke, immer eine Tür öffnen und erst dann den Einkaufswagen hoien.

  5. RA JM

    @rakuemmerle:
    Nee, ganz im Gegentum: In der Kfz-Haftpflichtversicherung schlägt das auf den Rabatt, in der Privathaftpflichtversicherung nicht. Und zudem: Dass hier die Kfz-Haftpflichtversicherung einstandspflichtig sein soll, hab ich schon immer für abwegig gehalten: Lässt ein Fußgänger oder Radfahrer den Einkaufswagen wegrollen, zahlt die Privathaftpflichtversicherung, bei einem Kraftfahrer die Kfz-Haftpflichtversicherung? Nicht wirklich überzeugend, oder?

    Ansonsten: Wirklich frech, diese Ignoranz der Bayern. Aber wer schon nicht willens und/oder imstande ist, die Rechtsprechung des Landes zu veröffentlichen (wie z.B. NRW mustergültig unter nrwe.de), verschickt wohl auch keine Urteile.

  6. malnefrage

    @RaJM Es gibt eine Datenbank in Bayern, die zwar nicht den juris-Bestand enthält, aber durchaus einiges an Rechtsprechung. Nennt sich Bayern Recht und findet man per google problemlos. Auch NRW u.a. veröffentlichen ja in ihren LaReDas meist nur das, was die Gerichte ohnehin auch an juris weitergeben, wenn Sie mal zum Spaß in der NRW-Datenbank nach AG Euskirchen für Januar 2014 suchen, finden Sie Null Entscheidungen, was aber nicht bedeuten dürfte, dass am AG EUskirchen in diesem Monat keine Urteile oder Beschlüsse ergangen sind.

    Abgesehen davon: 3 Wochen Nichtbearbeitung eines an die allgemeine Email-Poststelle eines Großstadtgerichts geschickten nicht gerade dringlichen Ersuchens, das dann mit zwei teeniehaft formulierten „Hallo, hört mich einer“-Mails ergänzt wird bei einer Woche Ferienzeit (im rheinischen Teil NRWs wäre mindestens vom 12.2. bis zur Ausnüchterung am 18.2. wohl auch keinerlei Reaktion erfolgt) ist jetzt nicht die Welt. Vielleicht sollte man sich auch als vielfältig tätiger Autor nicht ganz so wichtig nehmen oder erwarten, dass jeder gleich die Bedeutung der Email erkennt und die Beine in die Hand nimmt, um den Wunsch nach Zusendung einer bereits veröffentlichten Entscheidung zu erfüllen….

  7. Detlef Burhoff

    war klar, dass das kommen musste. Karneval/Fasching bedeutet ja nun nicht den Stillstand der Welt. Und: Ob nun mit „hallo“ – danke für das „teeniehaft“ – oder mit „sehr geehrte….“ Vier Wochen sind einfach zu lang und vielleicht übersehen Sie ja auch nicht, dass man zwischendurch einfach mal hätte schreiben können: Dauert, bitte ein wenig Geduld. Das ist schlicht Anstand, aber den scheint es in der Justiz ja wohl nicht mehr überall zu geben.

  8. Gast

    Im Hinblick darauf, dass die Pressestelle des AG zu dieser Akte just am 5.2.2015 eine Pressemeldung verfasst hatte, ist doch ziemlich klar, wo sich die Akte zum Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Anfrage befand: in einem großen Container irgendwo auf dem Weg ins Archiv. Angesichts dessen war nicht im Ernst zu erwarten, dass die Akte bei einem der Bedeutung des Anliegens adäquaten Aufwand in dreieinhalb Werktagen beschafft werden konnte, und es war deshalb weniger teeniehaft als vielmehr unverschämt, der Anfrage sogleich eine „Erinnerung“ folgen zu lassen. Und da wollen Sie sich über Umgangsformen beschweren?

  9. Detlef Burhoff

    stimmt, Sie fehlten noch. Sie kommentieren aber spät. Aber Sie haben natürlich Recht: Wenn man ein Jahr braucht, um die PM zu verfassen, dann kann man nicht erwarten, dass man in gut vier Wochen eine Reaktion erhält, die nicht von einer Maschine stammt. Die Justiz muss dann doch noch viel lernen. Vor allem: Sie ist ein Dienstleistungsbetrieb.

  10. malnefrage

    Ja, sie ist ein Dienstleistungsbetrieb, aber primär nicht für Buch- und Blogautoren, sondern – bei der Ziviljustiz – für die Parteien und mE sollten die Geschäftsstellen und Richter vorrangig diese eigentlichen Arbeit verrichten als Anfragen Dritter zu beantworten. Die von Ihnen gewünschte Dienstleistung ist bereits durch die Veröffentlichung bei juris erbracht und durch eine recht ausführliche PM.
    .
    Dass die PM erst ein Jahr nach der Entscheidung ergeht, könnte vielleicht mit dem Zeitpunkt zusammenhängen, zu dem die Rechtskraft eingetreten ist; berufungsfähig war das Urteil angesichts der Klageforderung ja durchaus.

    Ich verstehe Ihren Unmutsausbruch per Blogeintrag wirklich nicht, da der Zeitraum, um den es geht, recht kurz ist und Sie kaum erwarten können, dass bei einer Mail an einem Donnerstag (an die allgemeine Poststelle) das Urteil bei Ihnen am folgenden Mittwoch hereinflattert (da haben Sie ja schon Ihr erstes „Hallo“ geschickt.). Zumal ein gescanntes Urteil ggf. auch noch geschwärzt werden muss.

  11. Detlef Burhoff

    Wenn Sie es nicht verstehen, tut es mir leid. Aber ich habe eher den Eindruck, dass Sie nicht verstehen wollen. Im Übrigen liegt der Zeitpunkt der Veröffentlichung bei Juris nach meiner Anfrage. Und eine PM ist keine Volltext-Veröffentlichung.

  12. Huésped

    Tatsächlich müsste man mal der Frage nach Eintritt der Rechtskraft nachgehen, um zu klären, ob die Pressestelle des AG München tatsächlich 1 Jahr zwischen Rechtskraft und Veröffentlichung braucht.

    Im Übrigen könnte die Pressestelle natürlich auf entsprechende Anfragen damit antworten, dass das Urteil mittlerweile bei juris veröffentlicht ist und eine Übersendung einer geschwärzten Abschrift daher entbehrlich ist. Sicherlich stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob eine Pressestelle auf jede Anfrage umgehend antworten sollte, die mit einem unförmlichen „Hallo“ beginnt.

    Meine persönliche Meinung hierzu ist, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde u.a. beim Justizminister wegen einer solchen (erledigten) Angelegenheit in die Rubrik „Querulantentum“ eingeordnet werden dürfte.

  13. Detlef Burhoff

    @ Huésped: Was hat die Antwort denn mit einem „Hallo“ zu tun. Wollen Sie die Erforderlichkeit der Antwort danach einordnen, ob förmlich oder nicht so förmlich an gefragt wird. Im Übrigen lag die Veröffentlichung bei Juris m.E. nach meiner Anfrage, jedenfalls habe ich das Urteil dort zum Zeitpunkt der ersten Anfrage nicht gefunden.

  14. T.H., RiAG

    Wer das „allgemeine“ Postfach bedienen muss hat mit Sicherheit weder die Zeit noch die Befugnis, innerhalb von drei Werktagen an einen Nicht-Verfahrensbeteiligten eine Urteilskopie zu versenden. Auch juris muss warten, auch länger als ein paar Tage. Man hätte aber die erste Anfrage wenigstens mal lesen und hausintern an den/die Zuständigen weiterleiten können.

    Ich frage mich auch, warum die Pressestelle – wenn man schon eine solche hat -nicht gleich eine anonymisierte Fassung des Urteils abgespeichert hat, wenn sie denn schon eine PM raushaut. Anfragen von Datenbanken, Verlagen und sonstigen Vertretern der Fachpresse lassen sich dann mit ein paar Mausklicks erledigen. Geht schneller als ein Verweis auf juris. 🙂

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