Zunächst: Allen Lesern unseres Blogs ein frohes und erfolgreiches Neues Jahr 2015. Mögen alle – großen und kleinen – Wünsche in Erfüllung gehen. Der „BOB“ wird Sie auf dem Weg durch das Jahr begleiten mit hoffentlich vielen interessanten Entscheidungen.
Den Auftakt machen wir heute am Neujahrstag aber nicht mit einer Entscheidung, sondern: Das Jahresende und/oderder Jahresanfang ist die Zeit der Rückblicke, privat und auch beruflich. Und daher auch in Blogs, in denen in diesen Tagen an vielen Stellen Rückschau gehalten wird. So daher dann heute auch bei mir und da bietet sich eben der Neujahrstag an. So ganz ist man ja aus dem alten Jahr noch nicht raus und so ganz noch nicht im neuen Jahr drin. Und man weiß ja nicht, was das neue Jahr bringt, da schaut man vielleicht lieber noch mal zurück. Da weiß man ja, was man hatte 🙂 .
Und das tue ich dann mit unseren Top-Twenty. Etwas überrascht war ich dann bei der Zusammenstellung/Auswertung der Statistik dann doch. Denn unter den 20 Beiträgen sind fünf mit gebührenrechtlichem Einschlag. Und dass die 85.000 Blatt Akten, die der Kollege nicht ins OLG Düsseldorf bringen durfte, den Top-Platz erreichen, hätte ich nicht gedacht. Andererseits zeigt dieses Ranking dann vielleicht doch, was die Praxis im Moment bewegt.