Archiv für den Monat: Januar 2015

Happy New Year ? Na ja, nicht für Steuersünder …. Verschärfung der Selbstanzeige ab 01.01.2015

© nmann77 - Fotolia.com

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Der ein oder andere wird sicherlich denken, dass das nicht unbedingt der richtige Beitrag zum Jahresanfang ist. Aber: Das Lamentieren nutzt nichts, denn ab heute ist es dann amtlich. Nach gerade noch rechtzeitiger Veröffentlichung im BGBl. am 30.12.2014 sind heute nämlich die Änderungen im Recht der strafbefreienden Selbstanzeige in Kraft getreten. Besser wäre wohl formuliert mit „Verschärfungen“ 🙂 . Sie gehen zurück auf einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, dem der Bundesrat am 19.12.2014 zugestimmt hat. Danach gibt es zwar noch eine strafbefreiende Selbstanzeige, aber „die Hürden für diesen Weg liegen jedoch künftig um Einiges höher“, wie es so schön in der PM der Bundesregierung zu den Änderungen/Verschärfungen heißt:

Die wesentlichen Eckpunkte der Neuregelung sind (Quelle PM des Bundesregierung):

  • Absenkung der Grenze, bis zu der eine Steuerhinterziehung (ohne Zahlung eines zusätzlichen Geldbetrages) bei einer Selbstanzeige straffrei bleibt, von 50.000 € auf 25.000 €.
  • Bei darüber liegenden Beträgen ist nur bei gleichzeitiger Zahlung eines Zuschlags ein Absehen von der Strafverfolgung möglich. Der Zuschlag ist abhängig vom Hinterziehungsvolumen:
    über 25.000 €: 10 Prozent Zuschlag
    über 100.000 €: 15 Prozent Zuschlag
    über 1 Million €: 20 Prozent ZuschlagFrüher galt ein Zuschlag von 5 Prozent ab einem Hinterziehungsbetrag von 50.000 €.
  • Verlängert worden ist zudem die Verjährungsfrist in allen Fällen der Steuerhinterziehung auf zehn Jahre. Das heißt: Der Steuerhinterzieher muss künftig für die vergangenen zehn Jahre „reinen Tisch machen“ und die hinterzogenen Steuern für diese Jahre nachzahlen, um seine strafrechtliche Verfolgung zu vermeiden.
  • Weitere Voraussetzung ist neben der Zahlung des hinterzogenen Betrages auch die sofortige Zahlung der Hinterziehungszinsen in Höhe von sechs Prozent pro Jahr.
  • Der Staat kann außerdem künftig bestimmte, nicht erklärte ausländische Kapitalerträge für noch weiter zurückliegende Zeiträume besteuern als bisher. Der Fristlauf der zehnjährigen steuerrechtlichen Festsetzungsverjährung beginnt erst bei Bekanntwerden der Tat, spätestens zehn Jahre nach dem Hinterziehungsjahr. Hintergrund ist, dass die deutschen Steuerbehörden von „Auslands-Hinterziehungen“ vielfach erst sehr spät und oft zufällig Kenntnis erlangen. Die neue „Anlaufhemmung“ lässt dem Fiskus ausreichend Zeit zur Aufklärung.

Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung und damit auch zur Neuregelung kritisch: Sebastian Korts, RA, FAStR, FAH&GR, MBA, M.I.Tax, Köln, Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der ARGE Steuerrecht.

 

Unsere Top-Twenty-Beiträge aus 2014: Auslagen waren der (unerwartete) Renner

© md3d - Fotolia.com

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Zunächst: Allen Lesern unseres Blogs ein frohes und erfolgreiches Neues Jahr 2015. Mögen alle – großen und kleinen – Wünsche in Erfüllung gehen. Der „BOB“ wird Sie auf dem Weg durch das Jahr begleiten mit hoffentlich vielen interessanten Entscheidungen.

Den Auftakt machen wir heute am Neujahrstag aber nicht mit einer Entscheidung, sondern: Das Jahresende und/oderder Jahresanfang ist die Zeit der Rückblicke, privat und auch beruflich. Und daher auch in Blogs, in denen in diesen Tagen an vielen Stellen Rückschau gehalten wird. So daher dann heute auch bei mir und da bietet sich eben der Neujahrstag an. So ganz ist man ja aus dem alten Jahr noch nicht raus und so ganz noch nicht im neuen Jahr drin. Und man weiß ja nicht, was das neue Jahr bringt, da schaut man vielleicht lieber noch mal zurück. Da weiß man ja, was man hatte 🙂 .

Und das tue ich dann mit unseren Top-Twenty. Etwas überrascht war ich dann bei der Zusammenstellung/Auswertung der Statistik dann doch. Denn unter den 20 Beiträgen sind fünf mit gebührenrechtlichem Einschlag. Und dass die 85.000 Blatt Akten, die der Kollege nicht ins OLG Düsseldorf bringen durfte, den Top-Platz erreichen, hätte ich nicht gedacht. Andererseits zeigt dieses Ranking dann vielleicht doch, was die Praxis im Moment bewegt.

Top-20-Posts 2014

1.Mit der Sackkarre ins OLG, oder: Wie schaffe ich sonst 85.000 Blatt Kopien zum Senat?25.09.2014
2.Sterben ist kein prozessual vorwerfbares Verhalten09.01.2014
3.Gibt es im Finanzamt Münster keinen Kalender?, oder: Bloß keine Fristen ausschöpfen04.06.2014
4.Muss man als Verteidiger 76 Bände Akten am Bildschirm lesen?28.07.2014
5.U.Hoeneß: Wie will man bei 18,5 Mio € noch zu einer Bewährungsstrafe kommen?10.03.2014
6.Im Strafverfahren frei gesprochen – im Zivilverfahren verurteilt, das geht22.02.2014
7.Sex in der Grillhütte – die Schülerin und der Lehrer auf der Abschlussfeier10.04.2014
8.Nackt durch Münster, oder: Hosen runter, ja oder nein?19.03.2014
9.Kurios III, oder besser: “Brüller”: Ist das Jobcenter eine “Behörde”?30.04.2014
10.Der Aufreger des gestrigen Tages: 85.000 Blatt Kopien, Nachschlag: Offener Brief an einen Kommentator…26.09.2014
11.Parken in der Umweltzone – Halterhaftung?12.02.2014
12.Freispruch eines Bußgeldrichters wegen Rechtsbeugung vom BGH aufgehoben, oder: “das Richtige” zu tun reicht nicht …25.03.2014
13.Richterliches Schweigen in der Hauptverhandlung bringt keine Absprache03.01.2014
14.Starke Worte aus Naumburg: “…an Absurdität nicht mehr zu überbieten”…26.03.2014
15.“ACAB” auf der Hose – Beleidigung?16.01.2014
16.Geldregen für Mollath-Verteidiger? – das meint offenbar der Focus05.08.2014
17.Bei 43.000 Blatt Kopien/6.500 € Kopierkosten reicht die anwaltliche Versicherung nicht (mehr)?29.01.2014
18.Man glaubt es nicht. Herr Kollege, das sollte man aber wissen…07.05.2014
19.ESO erleidet Schiffbruch beim LG Halle – Rohdatenauslesung zulässig13.01.2014
20.Unnötiger Anfängerfehler, oder: Warum ein Zeuge schweigt, geht das Gerichts nichts an20.05.2014