Die letzten Tage war ich dann doch ein wenig mit dem Umzug des „Strafrecht Blog“ zum „Burhoff Online Blog“ beschäftigt. Es hat aber alles gut geklappt – gut, dass ich das nicht alles alleine machen musste, dann wäre es wahrscheinlich nie gelungen. Eins ist aber noch nicht abgeschlossen. Und zwar:
Zum „Strafrecht Blog“ gehörte auch eine Facebook-Seite, der Account „Strafrecht-online“. Den hat WKD mir auch übertragen. Ich will ihn aber umbenennen, in „Burhoff Online Blog“. Das hatten mein „Blogwart“ und ich uns einfach vorgestellt, aber: Wir hatten nicht an Facebook, den Gralshüter fremder Daten gedacht und nicht damit gerechnet, wie sorgsam man dort damit umgeht 🙂 , wenn man sie erst mal hat 🙁 . Die einfach gedachte Ummeldung hat sich zu einem längeren Hin und Her entwickelt – getreu dem Satz: Da könnte ja jeder kommen.
Los ging es mit:
Deine Anfrage erfüllt leider nicht unsere Richtlinien. Der angefragte Name deutet darauf hin, dass sich der Inhalt deiner Seite geändert hat. Das kann verwirrend sein für Personen, die deine Seite mit „Gefällt mir“ markiert haben.
Folgende Arten von Änderungen sind unter anderem unzulässig:
– Unternehmensart ändern
Beispielsweise wäre die Änderung von „Manus Kuchentheke“ zu „Manus Bar“ unzulässig. Nutzer, die Kuchen mögen, interessieren sich möglicherweise nicht für Bars. Da es sich um unterschiedliche Unternehmensarten handelt, solltest du stattdessen eine neue Seite erstellen.
– Einen persönlichen Namen zu einem persönlichen Namen + Aktivität oder zu einem Firmennamen ändern
Beispielsweise wäre die Änderung von „Max Mustermann“ zu „Max Mustermann Fotografie“ oder „Fotoladen“ unzulässig. Personen, denen Max Mustermann als Person des öffentlichen Lebens gefällt, interessieren sich möglicherweise nicht für seine Fotografie.
Folgende Arten von Änderungen sind unter anderem zulässig:
– Beschreibungen aus dem Seitennamen entfernen
Die Änderung von „Max Mustermann, Trainer“ zu „Max Mustermann“ wäre beispielsweise zulässig. Durch das Löschen der Beschreibung wird der Name der Seite vereinfacht, ihr Inhalt jedoch nicht geändert.
Wir empfehlen dir, zusätzliche Informationen im „Info“-Bereich deiner Seite hinzuzufügen.
Mehr zu den Nutzungsbedingungen für Seiten: https://www.facebook.com/page_guidelines.php
Wir haben dann brav erklärt, was wir wollen und warum und gedacht, dass es gut ist und geändert wird. Aber nein. Die Antwort kam 🙁 :
„Wir konnten deinen Seitennamen ohne die entsprechenden Unterlagen nicht aktualisieren. Bitte antworte auf diese E-Mail mit den Unterlagen, die den geänderten Namen und die neue Adresse deines Unternehmens deutlich hervorheben. Wir können den Namen deiner Seite erst aktualisieren, wenn wir diese Unterlagen erhalten. Beispiele für zulässige Unterlagen:
• Eine Gas-, Strom- oder Wasserrechnung für dein Unternehmen
• Deine lokale Gewerbeerlaubnis (ausgestellt von deiner Stadt, deinem Landkreis, deinem Bundesstaat usw.)
• Eine Steuerabrechnung für dein Unternehmen
• Gründungsurkunde (für eine Partnerschaft)
• Gesellschaftssatzung (für ein Unternehmen)Wenn deine Seite eine öffentliche oder individuelle Person vertritt, kannst du auch diese Dokumente einsenden:
• Eine Mitgliedskarte oder eine Urkunde von einem Berufsverband oder einer Zunft
• Einen Führerschein oder einen amtlichen AusweisWenn möglich, speichere die Datei bitte im JPEG-Format, und schwärze jegliche persönlichen Informationen, die nicht zur Überprüfung des Namens deiner Seite benötigt werden (z. B. Ausweisnummer). „
Das mit der Steuerberechnung habe ich dann mal gelassen, sondern die Kopie meines Anwaltsausweises hingeschickt und gedacht, dass es das dann war. Aber: Es kam dann zum krönenden Abschluss noch:
„Der von dir angeforderte Seitenname unterscheidet sich stark von deinem aktuellen Seitennamen. Daher wird die Bearbeitung deiner Anforderung 14 Tage dauern. Wir bestehen auf eine Wartezeit bei Namensänderungen, die für Nutzer verwirrend sein könnten, die deine Seite bereits mit „Gefällt mir“ markiert haben. Nutzer, die deine Seite mit „Gefällt mir“ markiert haben, werden in dieser Zeit über die Namensänderung benachrichtigt.
Dein Seitenname wird ab heute in zwei Wochen automatisch zur gleichen Uhrzeit aktualisiert, zu der du diese Bestätigungs-E-Mail erhalten hast. Danke für deine Geduld.
Weitere Informationen zu Seitenrichtlinien findest du unter:https://www.facebook.com/page_guidelines.php„
Schön, das mit der Geduld. Die war/ist nämlich langsam erschöpft. 🙁 Was mich jetzt noch interessiert: Wie werden denn nun die Nutzer informiert? Hat man denn die Daten 🙂 ?
Und wenn:Für alle Nutzer/Follower bei Facebook: Bitte nicht erstaunt sein, wenn sich nun Facebook meldet – wie auch immer. Wahrscheinlich verlangen die jetzt eine notarielle Erklärung, dass der jeweilige Nutzer mit der Namensänderung einverstanden ist. Nun ja, ich bin gespannt.
Der gemeine Nutzer von Facebook scheint doch mental erheblich eingeschränkt zu sein, wenn er sich durch sowas verwirren läßt.
Sind das die Leute, die mal meine Rente bezahlen sollen?
ich weiß nicht, wie alt Sie sind, aber ich suche eher jemanden, der meine Rente bezahlt 🙂
Hehe, ich glaube, ich muss mich in 2 Wochen mal beim Fratzenbuch beschweren. Dann werde ich darlegen, dass ich mich zwar für Onlinestrafrecht interessiere, mit Sicherheit aber nicht für die Bloggerei eines Augsburger Anwalts und dass mich dass Ganze total verwirrt. 😀
Letztlich aber ein sehr interessanter Dialog. Das ist letztlich das, was dabei herauskommt, wenn Nichtjuristen Richter spielen.
@ n.n. – das machen wir, mal sehen, was dabei herauskommt 🙂
Dabei wollten wir nur ein Wort geändert haben. Statt „Strafrecht Online“ nun „Burhoff Online“.
Von Facebook habe ich mich damals nach etwa einem Jahr wieder abgemeldet, weil es mich nur genervt hat. In diesem Fall kann ich die aber verstehen, denn es geht offensichtlich darum, eine bestimmte Form des Missbrauchs zu verhindern, die bestimmt viel ausgenutzt wurde: Facebook-Account mit interessanten Informationen anlegen und pflegen, bis man sehr viele „Likes“ hat. Dann für relativ viel Geld an ein Unternehmen verkaufen. (Bei Domains sind solche Methoden jedenfalls weit verbreitet.)
Ich gehe davon aus, dass weniger populäre Facebook-Benutzer keine solchen Hürden in den Weg gelegt bekommen, weil dieser Missbrauch natürlich nur bei populären Seiten Sinn ergibt.
Nein, sie kam schon vor Wochen damit an: „Das Foto stammt noch aus der Zeit vor der Feuersbrunst
Was soll mir dieser gehaltvolle Kommentar fast sechs Jahre nach Erscheinen des Beitrags sagen?